19.09.2013 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 2/92 (462) Bereich beiderseit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thieser fragt, ob Bedenken bestehen die Tagesordnungspunkte 7.3. und 7.4. zusammen zu beraten. Es werden keine Bedenken erhoben.

 

Herr Bleja erläutert nochmals kurz die beiden Vorlagen. Frau Bremser und Herr Losch hinterfragen dann Sachverhalte zum Bestandschutz der kleineren Geschäfte und zum Schutz vor Spielhallen und Vergnügungsstätten. Frau Bremser spricht dann auch noch die unterschiedlichen Geltungsbereiche des alten und des neuen Bebauungsplanes an.

 

Um einige rechtliche Verfahrensfragen zu klären unterbricht Herr Thieser die Sitzung von 17:00 Uhr bis 17:08 Uhr.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung formuliert Herr Hoffmann einen Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7.4. Er betont, dass es dabei nur um die Bestandssicherung des kleinteiligen, verträglichen Einzelhandels geht. Dieser Beschlussvorschlag wird so aufgenommen.

 

Auf Bitte von Herr Thieser formuliert Herr Bleja einen Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7.3., wie er nachstehen beschlossen wurde.

 

Herr Thieser lässt dann über beide Beschlussvorschläge getrennt nach den Tagesordnungspunkten abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/92 (642) Bereich beiderseits der Enneper Straße zwischen Nordstraße und Straße „An der Wacht“ sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung vom 29.10.1992.

 

Geltungsbereich (gemäß Einleitungsbeschluss):

Nördlich der Enneper Straße in einer mittleren Grundstückstiefe von 25m von der Nordstraße bis zur Straße „An der Wacht“, entlang dieser Straße nach Süden bis zum Bahngelände, von hier nach Westen bis zur Südstraße und Nordstraße.

 

Ergänzung:

Die Verwaltung wird beauftragt für den Bereich nördlich der B7 eine Lösung zu finden um keine Rechtslücke im Hinblick auf Vergnügungsstätten zu lassen.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage