27.11.2013 - 5.1 Widmung Breisacher Straße von Wendehammer bis W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Kirchhoff zeigt anhand eines Planes die Widmung der Breisacher Straße als sogenannten Lückenschluss zwischen dem alten Teilabschnitt dieser Straße und der Wormser Straße auf, sodass nun ein durchgehender Ausbau vorliege.

 

Auf die Frage von Herrn Neuhaus teilt Herr Kirchhoff mit, dass der Bereich vor der Parzelle 135 - trotz eines bestehenden Pollers - mit erschlossen werde. Für Müllfahrzeuge oder aber Rettungsfahrzeuge könne der Poller umgelegt werden, bei Bedarf auch für Anliegerverkehr. Ein Schleichverkehr jedoch soll verhindert werden.

Ob die Parzelle 135 für einen Bauvorhaben ausreichend erschlossen sei, werde Herr Kirchhoff zur Klärung mitnehmen.

 

Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der

 

  Breisacher Straße von Wendehammer bis Wormser Straße Nr.10

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen, Flur 13, Flurstücke 646, 644, 738, 642, 737 teilweise)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2025&TOLFDNR=188846&selfaction=print