16.10.2013 - 3.1 der CDU-Fraktion: Straßensanierung Ortsdurchfah...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Winkler vom Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauordnung zeigt anhand von Plänen die Entwürfe der Bahn sowie die der Stadt auf.

So plane die Bahn unter dem Titel „Beseitigung einer Gefahrenstelle“ den Bahnübergang mit Halbschranken zu versehen sowie mit Gehwegen, die ebenfalls extra beschrankt werden. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz werden die Kosten für diese Maßnahme zu einem Drittel von der Bahn, einem Drittel vom Bund und einem Drittel von der Stadt getragen, wobei die städtischen Kosten noch vom Land bezuschusst werden können.

Die Stadt werde den Bührener Weg Richtung Hotel Dresel etwas aufweiten, ebenso den Bahnübergang Richtung Schalksmühle. Die Fußgängersignalanlage auf der Rummenohler Straße soll näher an den Bahnübergang rücken. Einziges Problem sei der Durchlass des Sterbecker Baches, der erneuert werden müsse.

Als sinnvollen Lückenschluss habe man die Fahrbahnsanierung zwischen Hagen und Ortsausgang nach Schalksmühle beabsichtigt. Aufgrund eines Deckenerneuerungsprogramms vom Land habe man auch die Deckensanierung der Rummenohler Straße angemeldet. Später sei festgestellt worden, dass die Maßnahme vermutlich nicht vollständig zuschussfähig ist.

So werde man sich auf die Fahrbahn, die Bordsteinanlage und die Markierung auf der Parkstreifenseite beschränken. Damit bestehe keine Beitragspflicht mehr und der Förderanteil liege bei 50%. Mit einer Änderungsanzeige beim Zuschussgeber hoffe man auf entsprechende Förderung.

 

Herr Kirchhoff  korrigiert seine Ausführungen aus der letzten Sitzung zur Maßnahme. So sei er irrtümlich von einem beantragten Vollausbau ausgegangen, was aber nach näherer Betrachtung nicht der Fall sei. Da nur städtische Flächen bezuschusst werden, dort aber auch private Gehwegbereiche vorhanden seien, die nicht ausgebaut sondern nur angeglichen werden, bleibe die Maßnahme für die Anlieger beitragsfrei.

 

Veränderungsvorschläge, die eine Neuplanung bedeuten, können aufgrund der Tatsache, dass es sich ausschließlich um eine Sanierungsmaßnahme handelt, keine Berücksichtigung finden.

 

Der Park & Ride-Parkplatz werde so gut angenommen, so Herr Neuhaus, dass die Fahrzeuge bereits auf der anderen Seite der Bahn den Randstreifen nutzen. Dort gebe es eine Senkrinne zum Bahndamm hin. Wenn bis dort die Fahrbahndecke durchgezogen werden könne, erhalte man ein optimales Ergebnis. Möglicherweise seien die Grundbesitzer aufgrund der nun entfallenen Erschließungsbeiträge dazu bereit, die restlichen ein bis zwei Meter auf eigene Kosten mitmachen zu lassen. 

 

Weitere Rückfragen gibt es nicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage