19.06.2013 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Beginn des öffentlichen Teils: 16.00 Uhr
Herr Dahme begrüßt alle Anwesenden zur heutigen Sitzung, eigens die Kinder, deren Eltern sowie die Lehrer der Astrid-Lindgren-Grundschule und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
1. Einwohnerfragestunde
Als Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule möchte Frau Lammerskötter wissen, ob es seitens der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl noch Erläuterungswünsche bezüglich der Stellungnahme der Schule zur beabsichtigten Schulschließung des Teilstandortes Delstern gebe.
Die Beweggründe in der Stellungnahme sowie das Konzept der Schule im Zusammenhang mit der dort geleisteten pädagogischen Arbeit ist seiner Auffassung nach, so Herr Dahme, gut nachzuvollziehen, sodass diese in die Überlegungen berücksichtigt worden ist.
Herr R. möchte wissen, wie die Bezirksvertretung zur dieser Thematik stehe.
Ferner sei ein bedeutender Grund für die beabsichtigte Schließung die finanzielle Situation der Stadt genannt. Eigene Recherchen haben ergeben, dass das Land NRW insgesamt 19 Millionen Euro für die Förderung von Inklusion zur Verfügung gestellt habe. So möchte Herr R. wissen, weshalb eine Schule wie die Astrid-Lindgren-Schule, deren Pädagogen seit 20 Jahren Inklusion leben und auf entsprechende Erfahrungen zurückgreifen können, keine Fördergelder für diese Aufgabe erhalte.
Herr Dahme bittet Herrn R. bezüglich der Entscheidung der Bezirksvertretung die Beratung des Tagesordnungspunktes zu diesem Thema abzuwarten. Ferner verweist er auf Herrn Hermann vom Fachbereich Bildung bezüglich der Beantwortung der gestellten Fragen.
Frau U. plädiert mit einer weiteren Stellungnahme für den Erhalt der Schule und macht in dem Zusammenhang unter Anderem deutlich, dass der Ortsteil Dahl in diesem Jahr mit zwei kleinen Klassen von insgesamt 32 Kindern beginnt, für deren Zustandekommen sehr hart gekämpft werden musste und die Schülerzahlen für Eilpe/Delstern seitens des Schulamtes für die beiden kommenden Jahre zunächst so ansteigen werden, dass auch dort durchaus eine Dreizügigkeit zustande kommen könne.
Ferner habe das Schulministerium NRW für Inklusion umfangreich Personal bereitstellt um eine Vorreiterschule als Hospitationsschule zu schaffen. Dass die Astrid-Lindgren-Schule auf eine zwanzigjährige Erfahrung hinsichtlich Inklusion zurückgreifen könne sei von der Schulbehörde schriftlich bestätigt. Somit gebe es im Bezirk bereits solch eine Vorreiterschule mit einem hohen Prozentsatz und hoher Qualität. Aufgrund der diesjährigen Einzügigkeit in Eilpe stehe erstmalig ein Raum für Integrationsarbeit aber auch anteilig für den offenen Ganztag zur Verfügung, worüber man sehr dankbar ist. Aus diesen Gründen empfinde es Frau U. als vorschnell, möglicherweise sogar als kontraproduktiv, den Standort schließen zu wollen.
Frau K. bittet die Bezirksvertretung darum, sich den Beweggründen der Bürger anzunehmen, die den Erhalt der Schule mit all dem, was damit verbunden sei, sehr wertschätzen. So möge man nicht voreilig über etwas entscheiden, was für alle Betroffenen sehr wertvoll ist. Dazu gehöre die Kommunikation untereinander, die Inklusion, Werterhaltung, die Dezentralisierung der Stadt, das bürgerschaftliche Engagement, die Lebensqualität der Delsterner Bürger und nicht zuletzt die Bildung.
Frau B. macht deutlich, dass sich ihre Familie für ihr Kind mit Down-Syndrom ganz bewusst diese Schule in Delstern ausgesucht habe, da andere Schulen in Hagen doch noch sehr in den Anfängen seien und betont darüber hinaus, bisher nur gute Erfahrungen mit der Schule gemacht zu haben. So möchte Frau B. wissen, wie man diese Lücke schließen wolle, wenn der Standort geschlossen werde. Aufgrund von Gesprächen mit anderen Eltern behinderter Kinder weiß Frau B. zu berichten, dass es an anderen Schulen oftmals nicht so gut für deren Kinder laufe und die Eltern damit sehr unglücklich seien.
Herr Hermann verweist sowohl auf die Stellungnahme der Astrid-Lindgren-Schule als auch auf die der Schulaufsicht. So wolle man sicher nicht die Pionierarbeit bezüglich Inklusion an der Astrid-Lindgren-Schule als unbedeutend darstellen. Damit besitze die Schule nur kein Alleinstellungsmerkmal mehr, sodass man sich anhand der in der Stellungnahme der Schulaufsicht beigefügten Liste vertrauensvoll an die dort aufgeführten Grundschulen wenden könne, die ebenfalls aktiv im Bereich des gemeinsamen Unterrichtes tätig sind.
Frau T. als Lehrerin der Astrid-Lindgren-Schule bezieht sich auf die Stellungnahme der Schulaufsicht. Sie sei betroffen über das geringe Engagement der Schulaufsicht zur Unterstützung der Astrid-Lindgren-Schule. Ferner sei eine hinreichende Beurteilung zur Situation durch die Verfasser der Stellungnahme ihrer Auffassung nach nicht möglich, da beide zu den Anfängen des gemeinsamen Unterrichtes an der Astrid-Lindgren-Schule vor 20 Jahren für den Stadtteil noch nicht zuständig gewesen seien.
Herr Hermann hält die Stellungnahme der Schulaufsicht für ausgewogen.
So werde darin auch die Errungenschaft der Astrid-Lindgren-Schule zum Ausdruck gebracht. Doch müsse die Schulaufsicht darüber hinaus die anderen 30 Schulen ebenfalls im Fokus behalten. Zudem würde mit der Aufgabe des Teilstandortes in Delstern nicht die Inklusionsarbeit an der Astrid-Lindgren-Schule beendet sein, sondern weiterhin mit zwei Zügen an der Selbecker Straße bestehen bleiben.
Herr R. als Elternpflegschaftsvorsitzende beider Standorte macht dazu deutlich, dass aufgrund des Platzmangels an der Selbecker Straße nicht alle Kinder dort untergebracht werden können. So gebe es viele Kinder die aufgrund ihrer Behinderung ortsgebunden seien und die gewohnte Umgebung brauchen und dies für deren Integration sehr wichtig sei.
Herr C. hält den Fortfall des Spielplatzes und nun die beabsichtigte Schließung des Teilstandortes in Delstern für zu überstürzt. Damit werde den Kindern dort alles genommen. Der Stadtteil im Randgebiet werde unattraktiv für Familien, was wiederum Wohnungsleerstand hervorrufe und nicht zuletzt zu einem neuen sozialen Brennpunkt werden könne.
Frau T., Lehrerin am Teilstandort Delstern informiert darüber hinaus, dass dort auch mit geistig behinderten Kindern gearbeitet werde. Auch in diesem Förderschwerpunkt sei die Schule Vorreiter, was auch Weiterempfehlungen durch andere Schulen zur Folge hat. Die kleineren Räumlichkeiten, der abschließbare Schulhof, dies alles sind für die Kinder wichtige Voraussetzungen, damit sich die Kinder sicher und geborgen fühlen können. Dies werde aber leider oft aufgrund der vielen verwaltungstechnischen Probleme einfach vergessen.
Frau U. teilt ergänzend hinzu, dass aufgrund der Zahlen leider nicht erkennbar sei, dass es wesentlich mehr Kinder gegeben habe, die aber mittlerweile ihren Förderschwerpunkt aufholen konnten. So werde vom Schulministerium NRW nicht nur auf die Bildung von Vorreiterschulen hingewiesen, sondern darüber hinaus die Einrichtung von Schwerpunktschulen empfohlen, zum Beispiel in dem Bereich geistige Entwicklung. Dies werde bereits seit 20 Jahren durch die Astrid-Lindgren-Schule erfolgreich praktiziert. Genau deshalb mache die Einzügigkeit in Verbindung mit diesen Förderschwerpunkten auch Sinn. Weshalb solle also an einem anderen Standort eine Vorreiterschule errichtet werden und hier eine einwandfrei funktionierende in den Boden gestampft werden.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Herr Dahme schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zum Thema vorzuziehen und in die Beratung überzugehen.
Dagegen werden keine Bedenken erhoben.
