21.06.2005 - 5.10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/05 (570) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage von Herrn Homm, ob in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch Einstellplätze nachgewiesen werden, antwortet Frau Grebe, dass dies Grundvoraussetzung zur Genehmigung eines Bauvorhabens sei.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Antrag des Grundstückeigentümers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/05 (570) "Am Waldesrand"  gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Geltungsbereich:

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400 vollständig.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 1

 

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