21.06.2005 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thormählen möchte wissen, ob
Schallschutzmaßnahmen bei der späteren Umsetzung geplant seien und wer diese
ggf. bezahlen würde.
An einer kurzen Diskussion beteiligen
sich Herr Oberste-Berghaus, Herr Fischer und für die Verwaltung Frau Grebe und
Frau David.
Frau Grebe geht davon aus, dass die
Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche in diesem Bereich zu Diskussionen
führen wird. Die Lösung der Lärmproblematik gestalte sich schwierig, weil mit
mehreren Verhandlungspartnern zu diskutieren sei.
Frau David ergänzt, dass eine
gutachterliche Einschätzung zur Lärmakustik vorläge, die Erteilung eines
Lärmgutachtens aber erst nach Einleitung des Verfahren im Auftrag gegeben
werden kann.
Herr Oberste-Berghaus vertritt zwar
die Auffassung, dass Wohngebiete vor zu großen Lärmemissionen zu schützen sind,
gibt aber zu Bedenken, dass bereits rund um das Sportgelände eine Wohnbebauung
vorhanden ist.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/05 (569) Am Höing/Pferdewiese gem. § 2.1
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte und umfasst den
Bereich nördlich der Straße "Am Höing", zwischen dem Sportplatz im
Westen, dem Theodor-Heuss- Gymnasium im Norden und der östlich angrenzenden
Wohnbebauung.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der
Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
