21.06.2005 - 5.11 Neubau einer Seniorenresidenz auf dem Grundstüc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vor Eintritt in die Diskussion weist
Frau Grebe darauf hin, dass sich die Entscheidung der Bezirksvertretung auf
eine rein baurechtliche Frage beziehen würde.
An der folgenden sehr umfangreichen
und kontrovers geführten Diskussion beteiligen sich Herr Löwenstein, Herr
Klessa, Herr Stroschein, Frau Purps, Herr Thormählen, Herr Fischer, Frau Metz,
Herr Oberste-Berghaus, Herr Homm, Frau Richter, Frau Schümer und für die
Verwaltung Frau Grebe und Frau David.
Herr Löwenstein erklärt für die
CDU-Fraktion, dass diese der Verwaltungsvorlage nur unter der Voraussetzung
zustimmen werde, wenn die angrenzenden Eigentümer mit einer weiteren Bebauung
einverstanden sind, die Gesamtanzahl der Unterbringungsplätze in Höhe von 200
nicht überschritten wird und Stellplätze in geeigneter Anzahl gebaut werden
können.
Herr Klessa sieht in dem geplanten
Bauvorhaben eine städtebauliche Aufwertung. Der Bedarf für insgesamt 200
Unterbringungsplätze läge vor. Die Realisierung des Bauvorhabens würden ein
Teil der älteren Bevölkerung in Hagen halten bzw. es würden neue Einwohner
hinzukommen, so dass in diesem Zusammenhang ein positiver Beitrag zur
Demografie geleistet würde.
Nach Auffassung von Herrn Thormählen
ist die Erteilung des Einvernehmens so lange nicht möglich, bis eine
ordentliche verkehrliche Anbindung am Kratzkopf erfolgt sei.
Herr Fischer weist erneut darauf hin,
dass der Sozialausschuss inhaltlich und die Bezirksvertretung baurechtlich über
die Vorlage entscheiden muss.
Frau Grebe erklärt auf Nachfrage von
Herrn Homm, dass die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Voraussetzungen
geschaffen werden, sobald ein politischer Beschluss vorläge.
Frau Metz und Frau Schümer beurteilen
die geplante Bettenbelegung und die damit anstehenden Verteilung auf die
verschiedenen Pflegehäuser recht kritisch. Frau Metz ergänzt, dass sie sich bei
der Abstimmung enthalten wird.
Herr Löwenstein stellt den Antrag über
folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen.
Beschluss:
Vorbehaltlich der Zustimmung des
Stadtentwicklungsausschusses wird das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung
einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 unter folgenden
Voraussetzungen erteilt:
a)
Die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer liegt vor.
b)
Die Anzahl der Plätze im Gesamtkomplex darf die Anzahl
von 200 nicht übersteigen.
c)
Stellplätze in ausreichender gesetzlicher Anzahl sind
vorzusehen.
