21.06.2005 - 5.20 Widmung der Straße "Kuhlen Hardt" und des Geh- ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt
gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV
NW 91; ber. in GV NW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV
NW S. 766) die Widmung
1.
der Straße “Kuhlen Hardt” (die Verkehrsfläche
umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 3 Flurstück 1478, 1481, 1482, 1486,
1488, 1489, 1492, 1494, 1497, 1530 und das Flurstück 1609 teilweise),
2.
des Geh- und Radweges zwischen der Straße “Kuhlen
Hardt” und der Straße “Auf dem Berge” (die Verkehrsfläche
umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 26 Flurstück 640 und das Flurstück
642 teilweise) und
3.
der Treppenanlage im Bereich das Grundstücks
“Kuhlen Hardt 69” (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück
Gemarkung Haspe Flur 3 Flurstück1609 teilweise).
Die Verkehrsflächen erhalten die
Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW. Die
Verkehrsfläche zu 1. wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW
(Anliegerstraße/verkehrsberuhigter Bereich
-Vz 325 StVO- ), die
Verkehrsflächen zu 2. und 3. der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG
NW zugeordnet.
Die Widmung zu 2. wird auf den
Fußgänger- und Radverkehr, die Widmung zu 3. auf den Fußgängerverkehr
beschränkt.
Die Verkehrsflächen dienen dem Gemeingebrauch;
sie sind in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb angelegt und rot
umrandet. Die Verkehrsflächen zu 2. und 3. sind zusätzlich schraffiert
dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
