04.12.2013 - 8.8 Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Hagenhi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das Wohnhaus, Am Waldhang 2, Gemarkung Hagen, Flur 33, Flurstück 474, wird gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) aus der Denkmalliste der Stadt Hagen gelöscht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

FDP

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0