04.12.2013 - 8.7 Widmung Thünenstraße / Hermesstraße (EV Kratzkopf)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der

 

Thünenstraße und Hermesstraße

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen, Flur 6, Flurstücke 597, 601, 596, 531, 532, 528, 595, 547, 559, 572, 594, 603 tlw., 537, 542)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Widmung der rot markierten Bereiche beschränkt sich auf die Nutzung als öffentlicher Fußweg.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

FDP

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage