13.03.2013 - 8.9 Bebauungsplan Nr. 4/13 (648) - Steuerung von Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 13.03.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/13 (648) - Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im Bereich der mittleren Wehringhauser Straße Einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich süd-östlich der Wehringhauser Straße zwischen der Minervastraße und dem Grundstück Wehringhauser Str. 21 und verläuft parallel zur Bahnlinie. Außerdem verläuft das Plangebiet nord-westlich der Wehringhauser Straße von der Haus-Nr. 56 bis zur Haus-Nr. 80 und bezieht auch das Grundstück Dieckstr. 2 mit ein. Die Plangrenze verläuft entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:1000 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 3. Quartal 2013 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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367 kB
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