13.03.2013 - 8.8 Bebauungsplan Nr. 5/13 (649) - Steuerung von Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5/13 (649) „Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit  und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird vom Märkischen Ring, der Straße Springe, der Dödterstraße, der Tuchmacherstraße, der Frankfurter Straße und der Hochstraße begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Im dritten Quartal 2013 wird die Beratung über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung angestrebt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

FDP

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage