13.03.2013 - 8.8 Bebauungsplan Nr. 5/13 (649) - Steuerung von Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 13.03.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5/13 (649) Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird vom Märkischen Ring, der Straße Springe, der Dödterstraße, der Tuchmacherstraße, der Frankfurter Straße und der Hochstraße begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Im dritten Quartal 2013 wird die Beratung über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung angestrebt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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431,8 kB
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