30.01.2013 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Allgemeine Fragen werden nicht gestellt.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Die einleitende Berichterstattung von Herrn Winkler und Herrn Kirchhoff ist unter dem Tagesordnungspunkt I.3.1 protokolliert.

 

Zu den Tagesordnungspunkten I.3.1 –Erneuerung der Christian-Rohlfs-Straße- und I.3.2 –Erneuerung der Fahrbahn und Stadtentwässerung der Schumannstraße- werden von den Anwohnern folgende Fragen gestellt:

 

1)       Herr S. fragt, worin die Verbesserungen beim Straßenausbau liegen und ob nicht eine Instandsetzung der Fahrbahndecke ausreiche.

Herr Winkler führt aus, dass die Straße nach dem Aufbruch mit einer Erneuerung der Deckschicht nicht zu retten sei. Eine Substanzerneuerung sei notwendig. Herr Kirchhoff ergänzt, dass die Straße auch verkehrstechnisch verbessert werde.

 

2)       Herr D. möchte wissen, ob der Entscheidungsweg zur Erneuerung der Versorgungsleitungen getroffen wurde um damit eine Umlagefähigkeit zu erreichen.

Herr Kirchhoff erläutert, dass dieser Entscheidung ein Ratsbeschluss aus 2008 zugrunde liege, der regelt, dass wenn eine Straße länger als 25 Jahre nicht hergerichtet wurde und Maßnahmen wie Kanalerneuerung und Erneuerung der Versorgungsleitungen anstehen und eine verkehrstechnische Verbesserung erreicht wird, eine Erneuerung dann als Kombimaßnahme durchzuführen sei und damit auch umlagepflichtig werde.

 

3)       Frau T. fragt, inwieweit sich für sie ein Vorteil aus dem Ausbau ergebe.

Herr Winkler betont, dass es beim Straßenausbau nicht um die Vorteile einzelner Anlieger gehe, sondern um den Grundvorteil, dass die Straße technisch in Ordnung sei.

 

4)       Herr F. erkundigt sich, ob eine Erneuerung der unteren Christian-Rohlfs-Straße auch nötig sei, obwohl hier schon beidseitig Einfahrten und Teile der Bürgersteige erneuert wurden.

Herr Winkler weist darauf hin, dass die Maßnahmen, die an der unteren Christian-Rohlfs-Straße vorgenommen wurden, der Verkehrssicherheit dienten und reine Unterhaltungsmaßnahmen waren. Es sei zudem nicht wirtschaftlich, Teile des Bürgersteiges bei einem Ausbau auszusparen. Außerdem werde die Einmündung zur Buscheystraße nicht verändert.

 

5)       Weiter möchte Herr F. wissen, woraus sich der Kostenanteil für die Grünflächen zusammensetzt und warum die Anlieger für Ersatzpflanzungen von Bäumen zahlen müssten, die wegen Kanalbaumaßnahmen gefällt werden müssen.

Herr Kirchhoff erklärt, dass die Kosten für Grün auf ca. 15.000 € geschätzt sind und für Grüneinfassungen und Baumersatzpflanzungen ausgegeben werden. Da dies zur Gesamtmaßnahme gehöre, seien auch diese Kosten umlagefähig.

Ergänzend weist Herr Winkler darauf hin, dass eine exakte Kostenaufstellung nach Abschluss der Maßnahme einzusehen sei.

 

6)       Herr D. fragt, ob der Zustand der Straßendecke vor den Arbeiten geprüft worden sei und ob die Stadt nicht verpflichtet sei, eine Straße verkehrssicher zu unterhalten.

Herr Winkler macht deutlich, dass sich die Straßenunterhaltung nur auf das Nötigste beschränken könne und hier eine Grunderneuerung nötig werde. Selbstverständlich habe es vor Beginn der Arbeiten eine Bestandaufnahme des Zustandes der Straße gegeben.

 

7)       Herr T. erkundigt sich, ob es im Ermessen der Stadt liege, ob hier ein Komplettausbau nötig sei oder nicht.

Herr Winkler begründet den Ausbau auch damit, dass die Stadt nach 25 Jahren

-auch juristisch nachprüfbar- berechtigt sei, einen Komplettausbau einer Straße bei einer entsprechenden Notwendigkeit durchzuführen. In der Schumannstraße werden die Arbeiten auf die Fahrbahn beschränkt, was in der Christian-Rohlfs-Straße nicht möglich sei.

 

8)       Frau J. möchte wissen, warum bei der Abrechnung der Straßenwiederherstellungskosten des Kanalgrabens der gesamte Betrag berücksichtigt werde und auf die Anwohner umgelegt werde und nicht nur der Anteil, der auf die Straßenoberflächenentwässerung entfällt.

Herr Kirchhoff erläutert, dass es sich um die Verlegung eines Mischkanales handelt, der mehrere Funktionen erfülle. Durch eine auch durch Gerichtsurteile fundierte Vergleichsberechnung werden die Kosten anteilig umgelegt.

 

9)       Ferner fragt Frau J. warum die Beteiligung des Wirtschaftsbetriebes und der ENERVIE vergleichsweise gering sei, obwohl diese die Verursacher seien und wie diese Anteile festgelegt werden.

Hierzu erwidert Herr Kirchhoff, dass von den Fahrbahnkosten die Anteile der WBH für die reine Kanalsanierung und die Anteile der ENERVIE für die Leitungsverlegung nur entsprechend der Aufbrüche abgezogen werden können. In diesem Zusammenhang bestätigt auch Herr Winkler das komplizierte Umlegungsverfahren, das das KAG vorschreibe.

 

10)   Herr H. erkundigt sich, warum die Schumannstraße nicht auch komplett saniert werde.

Herr Winkler und Herr Kirchhoff gehen nochmals ausführlich darauf ein, dass in der Schumannstraße nur die Wiederherstellung der Straße nötig ist. Ergänzend erläutert auch Herr Grothe die unterschiedliche Vorgehensweise für beide Straßen.

 

11)   Frau B. möchte wissen, mit welcher Sanierungsmaßnahme sich eine Beitragspflicht ergibt und ob die übliche Nutzungsdauer der Straße abgelaufen sei, obwohl die Straße in der Bilanz der Stadt noch auf der Aktivseite mit 212.000 € bilanziert sei.

Herr Kirchhoff informiert, dass sich eine Beitragspflicht ergebe, sobald mehr als Instandhaltungskosten entstehen und ein Grundaufbau der Straßendecke nötig wird. Auch sei das Neue Kommunale Finanzmanagement gegenläufig zum Beitragsrecht. Durch einen längeren Bearbeitungszeitraum werden die Beitragsbescheide voraussichtlich erst 2015 ergehen.

Ergänzend weist Herr Grothe auf die Möglichkeit der Ratenzahlung hin.

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