28.11.2013 - 6.7 Festlegung der Grundsätze der Ermächtigungsübe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmitz erläutert, dass mit den vorgestellten Grundsätzen insbesondere für den Bereich der Investitionen Ermächtigungsgrundlagen gebildet werden sollen. Diese sind dann notwendig, wenn große Investitionsmaßnahmen mit einem großen Auftragsvolumen, die im laufenden Haushaltsjahr beauftragt und begonnen wurden, bis zum Ende des Jahres nicht abgerechnet werden konnten. Im Investitionshaushalt gilt das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ermächtigungsübertragen dürfen nur bei genehmigten Haushalten gebildet werden. Daher habe man diese in den vergangenen Haushaltsjahren nicht benötigt.

 

Da die Dienstanweisung der Stadt Hagen vom 28.11.2013 über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen erst verspätet zur Verfügung gestellt wurde, schlägt Herr Oberbürgermeister Dehm vor, die Beschlussfassung auf die nächste Ratssitzung zu schieben.

 

Herr Dr. Ramrath erkärt, dass lt. Dienstanweisung die Ermächtigungsgrundlagen nur für das folgende Haushaltsjahr gelten. Er geht davon aus, dass Folgeermächtigungsgrundlagen zulässig bleiben. Bei mehrjährigen Investitionsvorhaben sollten auch mehrjährige Ermächtigungsübertragungen möglich sein. 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, die Dienstanweisung sprachlich zu präzisieren.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Dienstanweisung über die Regelungen zur Ermächtigungsübertragung nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Die Beschlussfassung wurde auf die Ratssitzung am 12.12.2013 geschoben

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2011&TOLFDNR=189244&selfaction=print