28.11.2013 - 6.4 Änderung der Sondernutzungssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krippner macht deutlich, dass im § 5 der Sondernutzungssatzung Werbeanlagen und die Kundenstopper in den Außenbereichen genehmigungsfrei bleiben sollen. Die Satzungsregelung soll nur auf die Zone 1 – Fußgängerzone Innenstadt - bezogen werden. Er bittet darum, den Satzungstext bis zur Ratssitzung am 12.12.2013 zu berichtigen.

Die textliche Festsetzung und der beigefügte Lageplan stimmen für die Innenstadt Hohenlimburg nicht überein. Zur Zone 3 zählt der Bereich hinter der Bezirksverwaltungsstelle. Im Plan ist irrtümlich der Parkplatz vor dem Gebäude dargestellt worden. Er bittet, dies bis zur nächsten Ratssitzung am 12.12.2013 zu korrigieren.

 

Herr Dr. Bücker erläutert, dass in der Bezirksvertretung Mitte eine Arbeitsgruppe gegründet worden sei, um dieses Thema zu überprüfen. Er bittet darum, erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn entsprechende Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen.

 

Herr Riechel macht deutlich, dass er gegen eine solche Ausweitung sei.

 

Herr Hoffmann trägt einen berichtigten Beschlussvorschlag vor, wie er nachstehend im Beschluss aufgeführt ist.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, die Änderungen in eine entsprechende Ergänzungsvorlage einarbeiten zu lassen und bittet darum, Alternativvorschläge der Politik im Vorfeld mit der Verwaltung abzustimmen. 

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Beschluss:

Der Rat beschließt den II. Nachtrag zur „Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen vom 08.06.1998“ (Sondernutzungssatzung), wie er mit dem dazu gehörigen Gebührentarif als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0965/2013) ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Die Beschlussfassung wurde auf die Sitzung des Rates am 12.12.2013 geschoben.

 

 

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Anlagen zur Vorlage