17.10.2013 - 6.3 Langfristige Liquiditätsbeschaffung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert die Vorlage. Da nicht abzusehen sei, wie lange die für die Kommunen günstige Liquiditätslage anhalte, sollte Vorsorge getroffen werden. Es bestehe im Finanzmarkt die Tendenz, zumindest mittelfristig freie Liquidität abzubauen, was für die Stadt Hagen negative Folgen haben könnte.

Der Vorteil des Schuldscheindarlehens ist, dass diese Darlehensform es ermöglicht, außerhalb des Bankensektors weitere Gläubiger zu finden und damit die Gläubigerstruktur zu verbreitern. Das Schuldscheindarlehen ist insgesamt auch für die öffentliche Hand keine neue Finanzierungsform, sondern nur für die Kommunen. Die Bundesländer geben seit Jahrzehnten bereits Schuldscheine heraus. Schuldscheindarlehen sind unverändert ein Kredit mit dem Unterschied, dass dieser Kredit nicht nur über Banken gehandelt wird, sondern dass die Kommune einen Schuldschein heraus gibt und entweder über einen öffentlichen Schuldschein oder durch eine Direktvergabe auch durch die Vermittlung von Banken eine Leihe erfolgt. Die Vergabe der Schuldscheindarlehen soll dazu dienen, dass man

a)     die Gläubigerstruktur verbreitert,

b)     mehr Sicherheit hat, auch in Zukunft ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt zu bekommen und

c)     insbesondere die langfristige Zinsbindung und damit auch die Reduzierung des Zinsrisikos erreicht.

 

Herr Kayser fragt, wie sich das Zinsniveau bei Schuldscheindarlehen darstellt.

 

Frau Nigbur-Martini merkt an, dass der Beschlussvorschlag aus zwei Teilen besteht. Im ersten Teil soll der Sachstand zur Kenntnis genommen und darüber hinaus ein aktives Schuldenmanagement beschlossen werden. Sie regt an, den Beschlussvorschlag in 1. und 2. zu unterteilen. In der Vorlage wird unter Punkt 4 das Derivatmanagement erwähnt und erläutert. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

1.     Gibt es noch Derivatgeschäfts und wie lange laufen diese noch?

2.     Ist das vorgesehene Derivatmanagement konkurrent mit dem Erlass des Innenministers?

3.     Wie hoch wird das Risiko bewertet, was sich aus dem Derivatmanagement ergeben kann?

 

Herr Riechel möchte beide Punkte im Beschlussvorschlag ebenfalls getrennt behandeln. Er fragt, ob der Kämmerer damit rechnet, das bei dem Verfahren Mehrkosten oder Minderkosten entstünden. Welche Kosten fallen bei der Platzierung, bei der Beratung und bei der beauftragten Bank an?

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass keine Minderkosten, sondern Mehrkosten anfallen. In der Vorlage wird erwähnt, dass man davon ausgehe, dass das Zinsniveau der Schuldscheindarlehen geringfügig oberhalb der Kassenkredite liege. Aus diesem Grund wurde eine Obergrenze eingezogen. Nur bis zu dieser Obergrenze würde nach entsprechender Marktsondierung ein Schuldscheindarlehen ausgegeben. Die Direktvergabe eines Schuldscheindarlehens beinhaltet in den Zinsaufschlägen auch die Beratungskosten der entsprechenden Bank und auch die Kosten für die Direktansprache der potenziellen Investoren und Gläubiger. Mit der NRW Bank wurde ein grundsätzlicher Beratungsvertrag abgeschlossen, da sie die Stadt Hagen grundsätzlich bei dem Thema Schuldenmanagement begleitet. Zusatzkosten entstünden bei der NRW Bank hier nicht.

Bei der Darstellung des Derivatmanagements unter Punkt 4 handelt es sich um Forward-Darlehen. Dies hat nichts mit den Derivaten aus der Vergangenheit zu tun. Ein Forward-Darlehen kennt man aus der Baufinanzierung. Man schließt einen Zinssatz ab, obwohl der Kredit noch nicht ausgelaufen ist und sichert sich damit entsprechende Zinsen. Bei einem  Darlehen mit Gläubigerwandlungsrecht hat der Gläubiger bei einer Veränderung des Marktumfeldes das Recht, einen veränderten Preis anzubieten. Die Stadt Hagen könne den Kredit kündigen, was dazu führe, dass man günstigere Konditionen geboten bekomme. Bei zinsgesicherten Darlehen mit variabler Zinsbindung hat man sich das Recht einräumen lassen, auch variable Kredite aufnehmen zu können. Echte Derivate sind durch diesen Handlungsrahmen ausgeschlossen. Alle Derivate aus der damaligen Zeit sind mit einer Ausnahme ausgelaufen. Ein reiner Zinssicherungsswap läuft 2015 ordnungsgemäß aus.

 

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass die Verwaltung auch beauftragt werden müsse, im weiteren Verlauf der Umsetzung dieses Vorhabens frühzeitig mit einem verfeinerten Konzept auf die Politik zuzukommen. Hier werden noch einige Fragen zu beantworten sein, z. B. welcher Teil des gesamten Liquiditätsbedarfes ausgewählt werde, um es über Schuldscheindarlehen umzufinanzieren? Wie hoch sollen die einzelnen Schuldscheinvolumina sein? Denkt man an verschiedene Gläubiger oder möchte man einen Großgläubiger finden? Hierüber müsse im einzelnen diskutiert werden.

 

Herr Hentschel führt aus, dass die Kosten über einen Zinsaufschlag gedeckelt werden sollen. Er möchte wissen, wie hoch das Kostenrisiko ist, wenn dies nicht ausgenutzt werden könne.

 

Herr Gebersmann berichtet, dass er das Risiko bei dieser Art der Forward-Darlehen oder Darlehen mit Gläubigerwandlungsrecht genauso einschätze, wie jede Zinsbindung, die man zum heutigen Zeitpunkt eingeht.

Zum Thema Zinsaufschlag erklärt Herr Gerbersmann, dass Verträge nur so gestaltet werden sollen, dass nur auf tatsächlich vermittelte Schuldscheine ein Aufschlag erfolgt.

Herr Gerbersmann sagt zu, der Politik die entsprechenden Konzepte nach Verhandlungen mit den Bankenvertretern vorzustellen. 

Es gibt keine Festlegung darüber, ob bei der Vergabe von Schuldscheinen mehrere Gläubiger oder ein Gläubiger das Schuldscheinvolumen zeichnet. Wichtig sei hierbei, dass es sich um Gläubiger handelt, die bisher nicht im Portfolio sind.

 

Zum Erfahrungsaustausch im Schuldenmanagement mit Vertretern der städtischen Töchter möchte Herr Riechel wissen, wo die Anwendung bei den städtischen Töchtern stattfindet und ob diese auch Schuldscheine ausgeben könnten. 

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass z. B. ein regelmäßiger Austausch mit der WBH und auch gegenseitige Liquiditätsverstärkung stattfindet. Es wird ein gemeinsamer Liquiditätspool erarbeitet, um gegenseitige Zinsen zu sparen. Den städtischen Töchtern wurde seinerzeit der Handlungsrahmen mit der Bitte zur Verfügung gestellt, diesen Handlungsrahmen auch auf die eigenen Bereiche anzuwenden. Im Prinzip könnten städtische Töchter Schuldscheine ausgeben. Es hat einige Stadtwerke und Verkehrsunternehmen gegeben, die Schuldscheine ausgegeben haben. Der Unterschied bestehe darin, dass die städtischen Töchter in der Regel keine Liquiditätskredite benötigen, sondern im Regelfall echte Darlehen.

 

 

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Beschluss:

1.     Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, Schuldscheindarlehen auszugeben und beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept aufzustellen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

2.     Der überarbeitete „Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement „ wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage