12.09.2013 - 6.3 Neubau von 2 Feuerwehrgerätehäusern für die Lö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinke wirbt dafür, der Vorlage zuzustimmen.

 

Herr Dr. Bücker bittet darum, dass Herr Jäger die Vorlage erläutert. In der Erläuterung sollte deutlich werden, ob noch Einsparungen möglich gewesen wären und warum es so wichtig ist, dass in diesem Bereich drei Feuerwehrstandorte vorhanden sind.

 

Herr Dr. Geiersbach stellt sich die Frage, ob es hier nicht möglich gewesen wäre, zu einem Standort zu kommen. In dem Bereich der Lenne seien zwei sehr naheliegende Standorte geplant.

 

Herr Strüwer macht darauf aufmerksam, dass die Diskussion über diese beiden Standorte bereits in den Fraktionen in den letzten zwei Jahren intensiv geführt worden ist. Trotz der Bedenken sei die Notwendigkeit überzeugend dargelegt und begründet worden.

 

Herr Feste erinnert daran, dass es hier um eine Investition in Höhe von 7,7 Mio. € gehe. Dieses Konzept müsse kritisch hinterfragt werden. Er möchte wissen, ob es lt. Gesetzgeber zwingend erforderlich sei,  in diesem Bereich zwei Standorte vorzuhalten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass diese berechtigten Fragen bereits durch die Verwaltung kritisch hinterfragt worden sind. Bereits als es um die Festschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ging, hat eine gutachterliche Überprüfung stattgefunden.

 

Herr Feste fragt, ob es Gespräche zwecks Kooperation mit der Stadt Schwerte gegeben habe.

 

Herr Jäger antwortet hierauf, dass jede Stadt ihren Brandschutz selbst sicherstellen muss. Darüber hinaus gibt es nach dem Gesetz für Feuerschutz- und Hilfeleistung (FSHG) die überörtliche Hilfe. Herr Jäger führt anhand von Beispielen aus, welche überörtliche Hilfeleistung die Stadt Hagen bereits in Anspruch genommen hat.

Ein Ratsbeschluss 1988 hat klar definiert, dass die Stadt Hagen eine Brandordnung/einen Brandschutzplan benötigt, welche/welcher den Brandschutz in Hagen sicherstellt. Eine Änderung des FSHG führte dazu, dass ein Brandschutzbedarfsplan aufgestellt wurde.  Bisher gab es innerhalb der Stadt Hagen 3 Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr und 22 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr. Mittlerweile sind noch 2 Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr vorhanden. Eine Reduzierung der Standorte von 22 Löschgruppen auf 10 Standorte für die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr ist in Umsetzung.

Die Standorte der neuen Feuerwehrgerätehäuser wurden nach sorgfältiger Überprüfung nach einsatztaktischen Erfordernissen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Im letzten Jahr sind mehrere Standorte im Lennetal geprüft worden. Dabei sind aus einsatztaktischen Gründen auch die Ausrückzeiten von 9 ½ Minuten bzw. die Erreichbarkeit der Standorte für die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte zu berücksichtigen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm macht deutlich, dass man durch den Neubau der Feuerwehrgerätehäuser die Situation der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte erheblich verbessert und die Bereitschaft sichert. Dies sei auch aus finanzieller Sicht zu betrachten. Fallen ehrenamtliche Kräfte nach und nach weg, werde dies durch hauptamtliche Kräfte zu kompensieren sein.

 

Herr Riechel kann nicht nachvollziehen, warum so eng beieinander liegende Standorte notwendig sind, wenn diese durch die Freiwillige Feuerwehr innerhalb von 4 Minuten erreicht werden müssten.

 

Herr Hentschel macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung innerhalb der Vorlage mit verschiedenen Arten von Planzahlen arbeitet. Eine einheitliche Handhabung innerhalb der Verwaltung sei hier notwendig.

 

Herr Jäger erklärt, dass die verschiedenen Raumprogramme der Feuerwehrgerätehäuser mit den selben Gliederungsnummern versehen wurden. Innerhalb der Gliederungsnummern sind die vorhandenen Räume durchnummeriert.

 

Herr Feste bittet um Erklärung bezüglich der taktischen Gründe bei der Standortwahl wegen der in dem Bereich vorhandenen Brücken.

 

Herr Jäger erläutert, dass bei der Standortwahl von Feuerwehrgerätehäusern einsatztaktische Erwägungen mit einbezogen werden müssen. Hierbei sind Brücken mit zu berücksichtigen. Jede Brücke in der Umgebung werde durch die Feuerwehr überprüft. Fällt eine Brücke als Zufahrt für die Feuerwehr aus, muss nach Alternativen gesucht werden. Er erläutert den Einsatzradius der Feuerwehr und begründet aufgrund der Anforderungen, warum diese beiden Standorte notwendig sind. 

 

 

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Beschluss:

Dem Neubau der Feuerwehrgerätehäuser wird auf der Grundlage der dargestellten Raumprogramme (Anlagen 1 + 2)  an den vorgeschlagenen Standorten
(Anlagen 3 + 4) zugestimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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