20.06.2013 - 5.7 Rechtsformänderung des Theaters/Orchester ab de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Michael Fuchs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf die ausgelegte Anfrage gem. § 5 Abs. 2 GeschO vom 19.06.2013 von Hagen Aktiv sowie auf die ausgelegte Stellungnahme der Verwaltung hierzu hin (Anlage 1 und 2 der Niederschrift).
Er erläutert, dass im Kultur- und Weiterbildungsausschuss vom 18.06.2013 mehrheitlich der Beschluss gefasst wurde, den Punkt 1 dahingehend zu ändern, dass anstatt eine gGmbH die Umwandlung in einen Eigenbetrieb bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtung erfolgt. Die Verwaltung wird ihren ursprünglichen Beschluss aufrechterhalten.
Herr Söhnchen macht deutlich, dass die SPD seit Jahren zu dem Theater steht und gibt für seine Fraktion folgendes Statement ab:
Um es aufgrund der Irritationen nach der KWA-Sitzung noch einmal klarzustellen:
Die SPD-Fraktion hat während des ganzen Prozesses immer ihre Vorbehalte gegenüber einer GmbH-Lösung zum Ausdruck gebracht. Die Abstimmung im KWA kann also keine Überraschung gewesen sein.
Wir haben grundsätzliche Bedenken gegen jede Form von Ausgliederungen, besonders bei privaten Rechtsformen. Durch Ausgliederungen werden die Steuerbarkeit und die demokratische Kontrolle durch den Rat deutlich erschwert. Leidvolle Erfahrungen mit den bereits vorhandenen Unternehmen bestärken uns in unserer vorsichtigen Haltung zu Ausgliederungen.
Rekommunalisierung und Rückführung von ausgegliederten Gesellschaften in die Verwaltungsorganisation steht stattdessen in vielen Gemeinden auf der Tages-ordnung. Dies auch deshalb, weil bewusst mit dem NKF ein Rahmen geschaffen wurde, der es ermöglicht, auch als Regiebetrieb wie in privater Rechtsform wirtschaften zu können und zudem durch den Verbleib im Haushalt die Gesamtsteuerung des Rates erleichtert werden sollte.
Die Praxis hat es bewiesen: Die These Privat gleich besser war schon immer falsch und wird auch durch Wiederholung nicht besser. Dies gilt auch in diesem Fall: GmbH ist quasi nicht aus sich heraus besser fürs Theater, man muss schon genau hinsehen.
Zudem sind Gesellschaften in privater Rechtsform von Insolvenz bedroht. Ein Aspekt, der in Zeiten unserer akuten Finanzprobleme eine ganz andere Bedeutung bekommen hat, als noch zu früheren Zeiten.
Für die SPD-Fraktion müssten deshalb außergewöhnliche Gründe vorliegen, diese Bedenken im Einzelfall zu überwinden.
Wir haben zum aktuellen Sachstand Feststellungen und Fragen formuliert, auf deren Vortrag ich an dieser Stelle verzichte und die dem Protokoll beigefügt werden sollen. Wir bitten um Beantwortung rechtzeitig vor der abschließenden Ratssitzung.
Fazit
Die jetzt vorgelegten Zahlen bringen aus unserer Sicht keinen Nachweis, dass die Einsparungen nur durch den Rechtsformwechsel in eine GmbH erreicht werden können. Fast alle Ansätze lassen sich auch in jeder anderen Rechtsform erzielen. Eine GmbH macht das Theater nicht billiger.
Durch das Koppeln von Rechtsformänderung und Konsolidierung wurden unnötige Probleme geschaffen.
Konsolidierung kann auch ohne Bindung an eine bestimmte Rechtsform umgesetzt werden.
Die notwendigen Regelungen zur Herstellung von mehr Eigenständigkeit (Theater ist keine normale Verwaltungseinheit) sind vertraglich regelbar. Wir sprechen uns dabei für eine Lösung durch einen Kontrakt oder Budgetvertrag aus.
Als zweitbeste Lösung wird von uns bei entsprechender Mehrheit die Umwandlung in einen Eigenbetrieb akzeptiert, da hierbei eine Insolvenz ausgeschlossen und die direkte Steuerbarkeit und Kontrolle gegeben ist.
Die Verwaltung hat wieder einmal nichts zur Findung einer gemeinsamen Lösung beigetragen. Zusagen zu Gesprächen einzuladen wurden nicht eingehalten. Die Vorlagen wurden verschleppt, erteilte Aufträge nicht oder nur unzureichend abgearbeitet. Über die Vergabe an E & Y ist noch gesondert zu sprechen. Hagen Aktiv hat hierzu ja bereits Fragen formuliert.
Wer sich jetzt hinstellt und behauptet es geht hier um nicht weniger als die Zukunft des Hagener Theaters der täuscht bewusst die Bevölkerung und die Besucher des Theaters. Die GmbH ist nicht der Problemlöser, für den sie immer dargestellt wird.
Auch wird in der aktuellen Diskussion über die Rechtsformänderung immer nur auf die Bewältigung der durch die jetzige Beschlusslage vorgegebenen Konsolidierungs-beiträge abgestellt. Alles steht bekanntlich unter dem Vorbehalt, dass die im Haushaltssanierungsplan getroffenen Annahmen auch eintreten. Was passiert aber, wenn dies nicht der Fall sein wird? Wie ist auf Dauer ein 14 15 Mio. Zuschuss aus dem Haushalt zu finanzieren?
Soll dann das Theater außen vor sein oder wie ist der Satz von CDU und FDP zu interpretieren, dass damit das Theater robuster gegenüber kurzfristigen Restriktionen des städtischen Haushalts würde.
Ein Weg, der dann die Restverwaltung allen Unbilden des Nothaushaltsrecht und der Sanierung unterwirft und die verselbständigten Einheiten erst mal heraushält, ist mit der SPD nicht zu machen und wäre im Übrigen auch nicht durchhaltbar.
Herr Söhnchen übergibt für die SPD-Fraktion Feststellungen und noch zu klärende Fragen, die als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift sind.
Herr Riechel gibt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgendes Statement ab: Die Rechtsformdebatte sei eine Phantomdebatte und das eigentliche Problem werde nicht gelöst. Die dauerhafte Zuschusshöhe ließe sich auch bei einem Rechtsformwechsel nicht gewährleisten. Hier gehe es auch weiterhin nach einem Rechtsformwechsel um 14 Mio. Zuschuss für den Theaterbetrieb. Bei der Rechtsformdebatte gehe es stattdessen nach Berechnungen um 500.000,00 oder 800.000,00 , die dem Theater als zusätzliche Haushaltssicherungskürzung durch die Politik aufgelastet worden sind. Diesen Ratsbeschluss haben Die Grünen schon damals nicht mitgetragen. Zur endgültigen Umsetzung eines Beschlusses, hinter dem Die Grünen nicht stehen, sollte heute eine Rechtsformänderung beschlossen werden, die wir inhaltlich und perspektivisch für falsch halten.
Die meisten Vorzüge der gGmbH gegenüber dem Status Quo sind insbesondere bezüglich der finanziellen Effekte nur behauptet bzw. haben sich teilweise schon zerschlagen. Zum Beispiel sei die Möglichkeit, Externe zu beteiligen dadurch beschränkt, dass diesen zwar Stimm- und Einflussrechte zustehen sollen, in keinem Fall aber nachschusspflichtig sind. Insofern werden diese Dritten nicht zuverlässig zur Finanzierung des Theaters beitragen können. Die Haupthoffnung von CDU und FDP beschränke sich somit auf die Einbindung freiwilliger Zuwender. Dies entspreche aber der bereits heute bestehenden Situation, in der dritte Zuwender über den Theaterförderverein ihren Beitrag zur Finanzierung des Theaters freiwillig leisten können. Die weiteren vorgetragenen steuerlichen Vorteile der gGmbH gegenüber der AöR regeln eine Problematik, die bei der Alternative Eigenbetrieb gar nicht erst aufkommt. Bündnis 90 / Die Grünen haben im Kultur- und Weiterbildungsausschuss seit den ersten Überlegungen zur Rechtsformänderung trotz unserer ablehnenden Haltung zum HSP Kürzungsbeschluss beim Theater immer wieder eingefordert, dass auch der Eigenbetrieb als mögliche Rechtsform für das Theater mit zu prüfen sei. Dies wurde von Teilen der Politik und der Verwaltung offensiv ignoriert. Über den Eigenbetrieb wurde fälschlicherweise behauptet, er könne kein abweichendes Wirtschaftsjahr abrechnen und sei deshalb ungeeignet für einen Theaterbetrieb, dessen Wirtschaftsjahr sich deutlich von einem Haushaltsjahr der Stadtverwaltung unterscheidet. Dies konnte zwischenzeitlich widerlegt werden. Eine ganze Reihe der Effizienzgewinne bzw. Einnahmeverbesserungen, die jetzt im Rahmen der gGmbH diskutiert werden, können auch in jeder anderen Rechtsform erzielt werden. Zum Beispiel die bei Ernst & Young angeführte Erhöhung der Eintrittspreise werden dem Erfolg der gGmbH zugerechnet, obwohl sie jeder Zeit auch heute schon oder bei einem Eigenbetrieb vorgenommen werden kann. Als wesentlicher Vorzug gegenüber dem Eigenbetrieb bleibt der gGmbH nur die größere Selbstständigkeit und Flexibilität in Personal- und Ressourcenverantwortung. Wer dies als vordringlich relevante Entscheidungsgröße für die solide Fortführung des Theaters betrachtet, der muss der gGmbH auch den Vorzug geben. Nach Meinung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird das Insolvenzrisiko und die Wahrscheinlichkeit von Konsolidierung überrannt. Eine gGmbH Ausgründung sorge auch für ein Ausspielen des Theaters gegenüber den übrigen städtischen Kultureinrichtungen, da der Verwaltungsvorstand beschlossen hat, die mit einer gGmbH Ausgründung verbundenen Umlage mit Kürzungen für den restlichen Kulturbereich zu kompensieren. Auf diese Weise sorge eine für die dauerhafte Theaterrettung absehbar untaugliche Rechtsformänderung auch noch für massive Gefährdung anderer Institutionen und Kulturbetriebe. Ein Problem, dass nicht auftrete, wenn der Eigenbetrieb als Rechtsform gewählt würde. Dann werden die Umlagen entsprechend stabil bleiben. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stimmen für die Umwandlung des Regiebetriebes Theaters in einen Eigenbetrieb, weil die Fraktion dem Theater und seiner Führung Flexibilität und Eigenständigkeit einräumen und zugleich das Insolvenzrisiko für die Mitarbeiter und das Theater insgesamt verhindern möchte.
Herr Röspel erklärt, dass seit 3 bis 3 ½ Jahren über eine Überführung in eine andere Rechtsform des Theaters diskutiert werde. Vor einem Jahr wurde im Kultur- und Weiterbildungsausschuss der Beschluss in eine Umwandlung in eine gGmbH mit den Stimmen der SPD gefasst. Seit dem wurden seitens der SPD Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Plausibilität der Wirtschaftspläne und der nahen Zukunft des Theaters aufgeworfen. Die Verwaltung hat mit Hilfe von Ernst & Young dargestellt, dass die drei Wirtschaftspläne für das Theater plausibel sind und von dem Theater geführt werden können, inklusive der vorgegebenen Konsolidierungssumme, die sich um rd. 1,1 Mio. bewegt. Wirtschaftlich gesehen stehe das Theater auf guten Füssen. Eine Insolvenzgefahr sei nicht gegeben.
Hier gehe es insbesondere um eine Auseinandersetzung zwischen einer öffentlich rechtlichen Organisationsform und einer privatrechtlichen Organisationsform. Die privatrechtliche Organisationsform sei für das Theater längst notwendig. Vor zwei Tagen habe der Intendant des Theaters dargestellt, dass dies die Change für eine Selbstständigkeit des Theater sei, auch in Zukunft planungssicher das Kulturangebot für die Stadt zu leisten.
Herr Hentschel erläutert, dass andere Fraktionen nach intensiver Befassung mit diesem Thema zu einem anderen Ergebnis gekommen sind. Er erklärt für die Ratsgruppe Die Linke, dass man einer Rechtsformänderung zustimmen möchte, aber nicht der gGmbH.
Herr Thielmann ergänzt, dass man ein eigenständiges Theater mit mehr Flexibilität benötige. Ein Insolvenzrisiko sei vorhanden. Dies sei jedoch geringer zu bewerten, als die Zugriffsmöglichkeiten durch den Regierungspräsident. Spätestens nach 2014 bestehe wesentlich eher die Gefahr, dass die vom Regierungspräsident angedachten Einsparungen auf das Theater zukommen.
Herr Dr. Bücker erinnert daran, dass Hagen eine Nothaushaltskommune und der Sparkommissar nicht in weiter Ferne ist. Solange das Theater im Bereich Eigenbetrieb der Stadt angegliedert ist, hätte ein Sparkommissar direkte Möglichkeiten einzugreifen. Dieses Risiko sei bei einer gGmbH wesentlich geringer.
Herr Söhnchen erklärt, dass die SPD-Fraktion vor einem Jahr ihre Zustimmung für eine Rechtsformänderung in eine gGmbH unter weiterer Klärung offener Fragen gegeben hat. Diese Fragen seien erst im Nachhinein beantwortet worden. Für die SPD ist bei der gGmbH Planung immer noch offen, was der Gesamtpersonalrat hierzu sagt und inwieweit er eine verhindernde und nicht nur eine zeitlich aufschiebende Möglichkeit hat. Erst seit einigen Tagen weiß man, wie sich das Finanzamt eventuell unter Umständen verhalten würde. Man weiß nicht, was der Regierungspräsident dazu sagt und demnach nicht, ob eine gGmbH so zum Tragen kommen würde. Neben der Insolvenzfrage ist die Umlage in Höhe von 231.000,00 , die im Moment nicht gedeckelt sei, als Risiko anzusehen. Dieser Betrag könne lt. Verwaltungsvorstand noch bei anderen Kultureinrichtungen eingespart werden.
Herr Krippner stellt fest, dass die Rechtsformänderung des Theaters seit ca. 3 Jahren diskutiert werde. Eine konkrete Beantwortung offener Fragen sei durch die Verwaltung nicht ausreichend erfolgt. Antworten seien nicht, nur knapp oder zum anderen Sachverhalt erfolgt. Hier müsse man sich die Frage stellen, wie die Verwaltungsspitze dieses Thema abgearbeitet habe. Wenn die Sache durch den Regierungspräsident geschützt werden solle stellt man sich die Frage, wie lange die Laufzeit für die 14 Mio. ist. Wo ist hierzu die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings.
Herr Oberbürgermeister Dehm widerspricht den mehrfachen Aussagen darüber, dass es hier nicht um die Zukunft des Theaters ginge. Man stehe vor einem Scheideweg, ob es am Ende gelingen kann, trotz der finanziellen Situation der Stadt, dieses Theater in der heutigen Ausprägung fortzubetreiben oder nicht. Es liegt nicht unmittelbar an der Rechtsform, was die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen angeht. Hier gibt es Unterschiede. Es gibt einen Status quo, es gibt die Möglichkeit eines unechten Eigenbetriebes und es gibt die AöR, welche dazu führen würde, dass die Stadt 150.000,00 Mehrbelastung hätte als heute. Es gibt die gGmbH, die keine Mehrbelastung für die Stadt darstellt. Es gehe nicht darum, dass mit dem Rechtsformwechsel eine wundersame Geldvermehrung eintritt, sondern es geht vielmehr um die Fragen, wie man mit dem ohnehin zu wenigen Geld sinnvoll umgeht und in welchem Rahmen eine Theaterleitung als Geschäftsführung am besten mit diesem Geld umgehen kann. Eine Garantie, dass aus den heute ca. 14 Mio. auch im nächsten Jahr 14 Mio. werden, habe die Stadt nicht. In keiner der Rechtsformen sei eine Garantie vorhanden. Mit keinem amtierenden Regierungspräsidenten könne eine Regelung getroffen werden, die über 2 bis 3 Jahre hinausgeht. Die Stadt Hagen ist Stärkungspaktkommune, die am unteren Ende der Skala steht und mindestens bis 2021 unter den Bedingungen des Stärkungspaktes arbeiten muss. Nachdem das Stärkungspaktgesetz im vergangenen Jahr Rechtskraft erlangt hat, wurde damit gleichzeitig der Handlungsrahmen des Innenministers für Konsolidierungsstädte aufgehoben. Alle Vergünstigungen, welche die Städte bis dahin noch hatten, fielen zu diesem Zeitpunkt weg. Die Kommunalaufsicht hat zu kontrollieren, ob in einem rein öffentlichen Bereich oder in einem unechten Eigenbetrieb die Regelungen des § 82 GO eingehalten werden. Herr Oberbürgermeister Dehm liest Beispiele hierzu vor, in denen jedes Mal im Einzelfall die rechtliche Verpflichtung, die Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit nachgewiesen werden musste und stellt die Realität einer Stadt im Stärkungspakt dar. Hier wird z. B. eingefordert, dass in der Aufstellung der geplanten Angaben der geplanten Produktion und Engagements, die Anzahl der im Einzelfall genannten Gruppen einzustellenden Personen, einschließlich Qualifikation und Zeitraum anzugeben sind. Beim Orchester war es notwendig, den Aushilfsbedarf für die Posaunen eindeutig und detailliert darzustellen. In einem Schreiben der Bezirksregierung bezüglich eines Gastvertrages für die Rolle des Grafen Puck in der Produktion Die Großherzogin von Gerolstein wurde seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass man mit dem Abschluss dieses Gastvertrages einverstanden sei. Diese Beispiele zeigen die Realität einer Stadt im Stärkungspakt mit nicht genehmigtem Haushaltssanierungsplan. Auch in den nächsten zehn Jahren wird es Phasen geben, in denen es keinen genehmigten Haushaltssanierungsplan gibt. Diese Probleme können nicht mit einem unechten Eigenbetrieb gelöst werden. Herr Oberbürgermeister Dehm erkennt die Angebote von Theaterförderverein und Bürgerstiftung Theaterfreunde, sich in der guten Tradition eines Bürgertheaters aktiv und verpflichtend zu beteiligen, als wichtig an. Vieles wäre im Theater Hagen nicht mehr möglich, wenn alleine der städtische Zuschuss maßgebend wäre. Ein weiterer Vorteil der g GmbH ist, dass genau diese Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die gGmbH bietet die größte Offenheit für Beteiligungen.
Herr Hentschel merkt an, dass bei der Rechtsformänderung in eine gGmbH ein Aufsichtsrat gegründet werde. Die Politik werde dann nicht mehr ausreichend informiert. Seiner Meinung nach sei eine gGmbH nicht sicher. Ein Sparkommissar könne auch bei Eigenständigen Kürzungen von Zuschüssen vornehmen. Während der weiteren Ausführungen von Herrn Hentschel weist Herr Oberbürgermeister Dehm Herrn Hentschel darauf hin, die Redebeiträge zum Thema abzugeben. Da Herr Hentschel bei seinen weiteren Ausführungen das Verhalten anderer Politiker kommentiert und vom Thema abweicht, entzieht Herr Oberbürgermeister Dehm ihm das Wort.
Herr Krippner macht deutlich, dass er sich Gespräche über das Theater auf Chefebene mit dem Intendanten und mit dem Regierungspräsident gewünscht hätte.
Herr Röspel stellt den Antrag, die Beschlussfassung auf den Rat am 11.07.2013 zu schieben.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den Antrag nach § 15 (a) GeschO abstimmen.
Der Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt.
Danach lässt Herr Oberbürgermeister Dehm über die Verwaltungsvorlage abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt im Grundsatz, das Theater und das Philharmonische Orchester Hagen der Stadt Hagen mit Beginn der Spielzeit 2014/2015 (01.08.2014) in eine gGmbH zu überführen.
2. Als Grundlage für das weitere Vorgehen wird ein vorläufiger Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014/2015 vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Verträge (insb. Gesellschaftsvertrag, Einbringungsvertrag, Überleitungsvertrag, Beherrschungsvertrag, Betrauung) im Sinne dieser Vorlage vorzubereiten und dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die vorstehenden Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach
§ 115 GO NRW ergeben
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
SPD |
| 5 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 2 |
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
Die Linke |
| 1 |
|
| |||
x | Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| |||
Dafür: | |||
Dagegen: | |||
Enthaltungen: | |||
Beschluss des Kultur- und Weiterbildungsausschusses vom 18.06.2013:
Herr Klippert von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sondermeyer von der Ratsgruppe Die Linke stellen einen Änderungsantrag zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Vorlage Nr. 0224/2013:
Punkt 1 soll wie folgt geändert werden:Der Rat beschließt im Grundsatz, das Theater und das Philharmonische Orchester Hagen der Stadt Hagen mit Beginn der Spielzeit 2014/2015 (01.08.2014) in einen Eigenbetrieb zu überführen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
| 1 |
|
CDU |
| 5 |
|
SPD | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv |
| 1 |
|
FDP |
| 1 |
|
Die Linke | 1 |
|
|
| |||
x | Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| |||
Dafür: | 8 | ||
Dagegen: | 8 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7 kB
|
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|
2
|
(wie Dokument)
|
17,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
72,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
13,8 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
30,3 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
32,7 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
220 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
238,1 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
201,3 kB
|
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|
2
|
(wie Dokument)
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21,9 kB
|
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|
3
|
(wie Dokument)
|
24,4 kB
|
