20.06.2013 - 5.9 Ausschreibung Quartiersmanagement
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan Stoltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Brücker fragt, welches Aufgabenfeld die Bezahlung einer/eines Quartiersmanagers/in in Höhe von jährlich 116.000,00 rechtfertigt.
Herr Grothe antwortet hierauf, dass die/der Quartiersmanager/in, der jeden Tag in der Örtlichkeit zur Verfügung stehende Mitarbeiter ist, der zwischen den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil und der Stadtverwaltung vermittelt. Er stellt z. B. Anträge zur Fassadenbegrünung, begleitet Projekte des Stadtteils, die im Rat beschlossen worden sind und setzt sie um. Er sorgt dafür, dass der Stadtteil in dem Förderzeitraum bespielt wird. Der Betrag in Höhe von 116.000,00 ist ein Bruttobetrag und als angemessene Vergütung anzusehen.
Herr Thielmann widerspricht Herrn Grothe. Wenn man 90.000,00 für diese Position als angemessen ansehe, könne er verstehen, dass man bei der Stadt Hagen nicht mit den Personalkosten auskomme. Dieser Betrag sei mindestens 30 40 % zu hoch angesetzt.
Herr Grothe ergänzt, dass diese Summen aus Erfahrungshintergründen aus anderen Stadtteilen angesetzt wurden. Die Ausschreibung richtet sich an Büros. Es wird keine Ausschreibung einer Stelle durchgeführt. Er hält die jährlich Kosten für das Stadtteilbüro nicht für außergewöhnlich hoch. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung sei ebenfalls erfolgt. Die Kosten bewegen sich in dem Rahmen, der vorher für diese Aufgabe geplant worden ist.
Herr Hentschel widerspricht Herrn Grothe. Nur weil man in der Vergangenheit so verfahren hätte, müsse die Höhe heute nicht richtig sein.
Frau Metz fragt, wer die Höhe der Kosten für die/den Quartiersmanager/in festlegt. Sie möchte wissen, ob die Stadt Hagen dies festlegt oder Höhe der Beträge in den Förderrichtlinien enthalten sind.
Herr Grothe erklärt, dass ein Antrag gestellt wurde. Darin wurde beschrieben, dass in Wehringhausen ein Quartiersmanagement mit bestimmten Aufgaben aufgebaut werden soll. Hierfür wurde eine Summe gebildet, die in den Förderantrag eingetragen wurde. Der Regierungspräsident hat diese Summe für 5 Jahre bewilligt. Daraufhin kann die Ausschreibung an ein Büro durchgeführt werden. Es wird nicht festgelegt, dass eine/ein Quartiertmanager/in zwingend 116.000,00 erhalten muss. Wenn die Ausschreibung ergibt, dass Kosten unter den angegebenen liegen, werden geringere Kosten anfallen. Die angegebenen Kosten sind als Rahmen zu sehen, die in einem Förderantrag ermöglicht werden.
Anlagen zur Vorlage
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