07.03.2013 - 6.2 Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Bete...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 07.03.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen fasst unter dem Vorbehalt einer entsprechenden positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.mbH) auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu verschmelzen, um dadurch steuerliche Optimierungspotentiale zu nutzen und durch die Verschlankung der Beteiligungsstruktur Kosteneinsparungen zu erzielen.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt hierzu die Erhöhung des Stammkapitals der HVG sowie die Übernahme des durch die Kapitalerhöhung entstandenen Gesellschaftsanteils an der HVG durch die Stadt Hagen gegen Verschmelzung der G.I.V.mbH.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass vor Umsetzung der Schritte nach Ziffer 1. bis 2. die G.I.V.mbH ihren Anteil an der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) dergestalt teilt, dass ein Anteil von 408.040 (rd. 3,9 %) entsteht. Dieser Anteil wird dann von der G.I.V.mbH als Sachausschüttung an die Stadt Hagen ausgekehrt.
4. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die Beschlüsse zu Ziffer 1. bis 3. durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse bei der G.I.V.mbH, der ha.ge.we und der HVG - nach erfolgter Vorberatung in den Aufsichtsräten - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.
Der Rat der Stadt Hagen wird nach Vorlage der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes informiert.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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