07.03.2013 - 5.1 Gemeinsamer Antrag von Hagen Aktiv, Die Linke, ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 07.03.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Dr. Fischer übernimmt die Sitzungsleitung. Herr Oberbürgermeister Dehm und Herr Dr. Schmidt verlassen den Sitzungsraum.
Hinweis der Schriftführerin:
Die öffentliche Stellungnahme des Rechtsamtes zum Beratervertrag vom 05.03.2013 ist als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Riechel berichtet über die Beratungen der Geschäftsführer der Fraktionen zu diesem Thema. Der Rat hat dem HFA einen Aufklärungsauftrag erteilt. Seitens der Politik wurden Fragen formuliert, welche auch teilweise durch die Verwaltung beantwortet worden sind. Auf Wunsch der Politik gab es Akteneinsichtstermine, welche teilweise noch nicht abgeschlossen sind. Aufgabe des HFA und des Rates sei es nicht, eine juristische Bewertung, wohl aber eine politische Bewertung dieser Angelegenheit vorzunehmen. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, welche Konsequenzen man möglicherweise aus einem solchen Aufklärungsverfahren ziehen könne. Eine abschließende politische Einordnung sei erst dann möglich, wenn die juristische Klärung herbeigeführt worden ist. Nach dem jetzigen Kenntnisstand, der Verwaltungsantworten und der Akteneinsichtsergebnisse sei nur eine vorläufige politische Einordnung möglich.
Der Themenkomplex sollte in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2013 aufgegriffen werden. Die Fraktionen sollten sich zu einer entsprechenden vorläufigen politischen Bewertung gemeinsam oder auch einzeln beraten. Dies werde ein vorläufiges Ergebnis sein, da die staatsanwaltschaftlichen Ergebnisse abgewartet werden müssten.
Man möchte, dass endlich die angedachte Beteiligungsrichtlinie und der Verhaltenskodex auf den Weg gebracht und schneller daran gearbeitet werde.
Wenn abschließende staatsanwaltschaftliche Ergebnisse vorliegen, soll eine abschließende politische Beratung vorgenommen werden. Hierbei soll deutlich gemacht werden, wie Politik mit diesem Verfahren jetzt,aber auch in Zukunft umgehen werde.
Herr Thielmann erklärt ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Riechel, dass zur nächsten Sitzung des HFA die Tagesordnung zum Beratervertrag anders aufgebaut werden sollte. Es soll ein Tagesordnungspunkt im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil mit dem Titel: Auftrag des Rates: Überprüfung des Beratervertrages des Herrn Dr. Christian Schmidt mit der HAGENagentur sowie Überprüfung aller anderen städtischen Beteiligungen im Hinblick auf eine Existenz ähnlicher Vertragskonstellationen aufgenommen werden.
Herr Dr. Ramrath erläutert, dass bei einem Abschluss dieser Prüfung deutlich werden müsse, in welche Form der Auftrag des Rates abgeschlossen wird. Der Rat hat die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses für diesen Fall auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Der HFA müsse demnach das prüfen, was sonst der Rechnungsprüfungsausschuss geprüft hätte. Man müsse sich fragen, was bei dem Prüfungsbericht von dem Ausschuss in Erledigung dieses Prüfungsberichtes zu tun sei. In der Prüfungsordnung stehe etwas zu allgemeinen Prüfberichten, die das Rechnungsprüfungsamt erstellt. In der Regel seien das Rechnungslegungen. Dazu werde durch die Verwaltung eine Vorlage erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann diesen Bericht dann ändern, ergänzen oder vollständig neu fassen. Er kann dem Bericht voll zustimmen und ihn in seinem Namen dem Rat vorlegen.
Im vorliegenden Fall müsse die Verwaltung eine Beschlussvorlage mit entsprechendem Beschlussvorschlag entwickeln. Darin könnte vorgeschlagen werden, dass dem Bericht voll inhaltlich zugestimmt wird.
Herr Dr. Ramrath könne aus seiner Sicht nach dem heutigen Stand dem Bericht nicht zustimmen, weil er ihn in wesentlichen Punkten für falsch hält. Zunächst müsse geklärt werden, ob ein solcher Sonderprüfbericht den gleichen Regelungen unterliegt wie normale Standardrechnungslegungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes.
Der Sonderprüfbericht unterliegt möglicherweise anderen Regelungen. Dies müsse die Verwaltung vortragen.
Neben der politischen Bewertung bleibt für Herrn Dr. Ramrath auch die Frage offen, ob man nicht - wenn der HFA als Ersatz für den Rechnungsprüfungsausschuss tätig wird, der auch juristische Fragen klärt aufgerufen wäre, wenn es zentrale Fragen gab, die einer juristischen Bewertung unterlagen, dies zu kommentieren und ggf. anders zu beurteilen. Ob es am Ende nur bei einer politischen Bewertung bleiben kann, ohne zuvor die Grundlagen festzustellen, erschließe sich ihm nicht.
Herr Dr. Ramrath kann sich keine politischen Bewertung vorstellen, wenn man vorher nicht wisse, ob der Geschäftsführer der HAGENagentur einen ordentlichen Vertrag mit einem ehemaligen Geschäftsführer abgeschlossen hat oder nicht. Wie solle dies politisch bewertet werden. Wenn dieser Vertrag ordentlich zustande gekommen wäre, würde seine politische Bewertung anders ausfallen, als wenn die Rechtsmeinung des Rechnungsprüfungsamtes als richtig zugrunde gelegt würde. Am Ende müssten die zentralen rechtlichen Fragen einer Antwort zugeführt werden.
Herr Krippner macht deutlich, dass es eine politische Bewertung geben müsse und keine juristische Bewertung.
Herr Hentschel schließt sich der Meinung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an.
Herr Grothe sichert zu, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2013 einen Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung für einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Punkt vorzulegen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2013 eine Beschlussvorlage mit dem Titel Auftrag des Rates: Überprüfung des Beratervertrages von Herrn Dr. Christian Schmidt mit der HAGENagentur sowie Überprüfung aller anderen städtischen Beteiligungen im Hinblick auf eine Existenz ähnlicher Vertragskonstellationen vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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