14.11.2013 - 5.18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/12 (642)-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Jörg Meier hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

Herr Ludwig merkt an, dass der Umweltausschuss und der Landschaftsbeirat die Baustelle vorab noch besichtigen möchten. Des Weiteren bestehe das Gerücht, dass der Investor bereits ohne Beschluss tätig sei.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, dass dieses geklärt wird. Da der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss einstimmig beschlossen hat wird die Vorlage trotzdem zur Beschlussfassung gestellt.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/12 (642) - Wohnbebauung Harkorten Baublock H-, Verfahren nach § 13 a BauGB als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.08.2013 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 14.08.2013 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt süstlich der Wendeplatte des Betty-Brandt-Weges und beinhaltet die Flurstücke 390, 391 und 249, Gemarkung Westerbauer, Flur 11.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im dritten Quartal 2013 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2003&TOLFDNR=188685&selfaction=print