26.09.2013 - 5.10 Bezuschussung der Trägeranteilen freier Träger ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Michael Grzeschista hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Herr Strüwer merkt an, dass im Rahmen der Vorstellung des Haushaltssicherungsplanes und erfolgter Diskussionen in diesem Zusammenhang deutlich geworden sei, dass die Kommunen von Bund und Land im Stich gelassen werden. Paradebeispiel sei die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Hierzu gibt es zwar ein Landesgesetz, dieses sei aber  widersprüchlich in Bezug auf die tatsächliche Kostenaufteilung. Die Kosten müssten sich demnach auf den Träger, das Land, die Kommune und die Eltern verteilen. Das Land übernehme tatsächlich weiterhin aber nur 30 % der Kosten. Die Kommunen müssen einen höheren Anteil übernehmen, da viele Eltern die Elternbeiträge nicht aufbringen können. Konfessionelle Träger und die Arbeiterwohlfahrt könnten ihre Anteile auch nicht mehr aufbringen. Die Verwirklichung des Rechtsanspruchs werde angestrebt, dafür würden aber 900.000 € zusätzlich vom Land benötigt. Er weist darauf hin, dass die Kosten in den nächsten Jahren auf einen siebenstelligen Betrag anwachsen werden. Daher müsse die Gesamtfinanzierung eindeutig geklärt sein. Wenn das Land mehr zahlt, müssen die Kitagebühren nicht erhöht werden. Er plädiert dafür, gemeinsam mit dem Städtetag eine solche Forderung öffentlich voranzutreiben.

 

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Beschluss:

1.     Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Aufstockung der Zuschüsse zu den Trägeranteilen der freien Träger von Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 auf 891.000 € zu.

2.     Der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre wird im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage