26.09.2013 - 5.13 ÖPNV-Pauschale
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.09.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0730/2013 ÖPNV-Pauschale
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass im Rahmen der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes ein neuer Verteilungsschlüssel festgelegt wurde. Hiernach ergibt sich für Hagen ein Betrag in Höhe von rund 1,54 Mio. . Der Ermittlung des zuständigen Ministeriums lag allerdings die Datenbasis von 2008 zugrunde, daher führte eine Neuberechnung auf Basis der Daten aus dem Jahr 2011 zu einer weiteren Reduzierung des Anteils um 150.000 auf nunmehr rund 1,4 Mio. . Die Reduzierung hat aber keine unmittelbare Wirkung auf den Haushalt, da 90 % der Mittel bei der Hagener Straßenbahn kompensiert werden. Des Weiteren empfiehlt der Aufsichtsrat, alle drei Alternativen zu beschließen. Dieses habe den Vorteil, dass jährlich die beste Alternative ausgesucht werden könne. Er plädiert dafür, der Empfehlung zu folgen.
Herr Hentschel merkt an, dass der Anteil massiv sinke. Die Gelder der Enervie würden auch sinken. Daher sei fraglich, ob eine Aufrechterhaltung des ÖPNV in dieser Form möglich ist.
Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass der ÖPNV aufrecht zu erhalten ist. Sofern ein Dividendenausfall der Enervie erfolgt, hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen.
Herr Hentschel zeigt sich irritiert, da vermittelt worden sei, dass die Enerviedividende definitiv wegfalle.
Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass es sich zunächst um eine Warnung des Vorstandes gehandelt hat. Die Entscheidung werde erst Anfang nächsten Jahres nach Vorlage der Zahlen durch die Hauptversammlung der Enervie getroffen. Die Hoffnung auf eine verbleibende Dividende werde nicht völlig aufgeben. Herr Oberbürgermeister Dehm lässt gemäß der Empfehlung des VRR insgesamt über alle drei Alternativen abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt, dass die Aufgabe der Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale nach §11(2) ÖPNVG NRW auch ab dem Jahr 2014 auf den Zweckverband VRR übertragen ist. (vgl. §5(2)Nr.3 Zweckverbandssatzung).
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, 10% der ÖPNV-Pauschale gem. §11(2) ÖPNVG NRW für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die verbleibenden Mittel in Höhe von 90% der ÖPNV-Pauschale gem. §11(2) ÖPNVG NRW vom Zweckverband VRR für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach §5(3) ÖPNVG NRW anwenden, für folgende Zwecke weiterzuleiten sind:
Alternative A: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV (Öffentlicher Straßenpersonenverkehr).
Alternative B: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif.
Alternative C: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der investiven Fahrzeugförderung.
