26.09.2013 - 5.15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Jörg Meier hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Straße 64 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Antrag vom 28.05.2013 auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird somit zugestimmt.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich in Halden, direkt an der Berchumer Str. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Halden, Flur 6, Flurstück 72.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

18

1

 

SPD

16

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

7

Hagen Aktiv

 

3

 

FDP

3

 

 

Die Linke

2

 

 

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

 

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

42

Dagegen:

4

Enthaltungen:

7

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2002&TOLFDNR=186225&selfaction=print