11.07.2013 - 5.37 Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

zu a) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

Die Begründung wird nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplanentwurf beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal

ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–  mit der beigefügten Begründung vom 13.05.2013 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden

Erklärung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–  soll im 3. Quartal 2013 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage