11.07.2013 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert an die verstorbenen ehemaligen Ratsmitglieder Günter Reinecke und Tycho Oberste-Berghaus. Ihnen zu Ehren wird eine Schweigeminute abgehalten.

 

Der Rat gratuliert der Bürgermeisterin Frau Brigitte Kramps zu ihrem heutigen Geburtstag.

 

Des Weiteren begrüßt Herr Oberbürgermeister Dehm die Delegation aus Portmore, Jamaika. Diese ist im Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz bis zum kommenden Sonntag in Hagen zum Gegenbesuch da.

 

Zudem weist Herr Oberbürgermeister Dehm auf die am Sitzungstisch dekorierten Friedenstauben hin. Diese wurden ihm im Rahmen des Aktionstages “Flagge zeigen“ der internationalen Bürgermeister für den Frieden von den Grundschülern der Emil-Schumacher-Grundschule überreicht.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet vor Eintritt in die Tagesordnung damit einverstanden zu sein, die Tagesordnungspunkte I.5.24. – Rahmenplanung Westerbauer – Vorlage 0934/2012, I.5.29. – Soziale Stadt Wehringhausen – Ausschreibung Quartiersmanagement – Vorlage 0156/2013 sowie I.5.35. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Str. 64 – Hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) – Vorlage 0537/2013 aufgrund weiteren Beratungsbedarfs von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

Herr Krippner beantragt, dass der Tagesordnungspunkt I.3.2. - Anfragen von Herrn Feste zum Haushaltssanierungsplan, Vorlage 0642/2013, aufgrund von Nachfragen als ordentlicher Punkt beraten wird.

 

Herr Dr. Bücker ergänzt, dass dieses im Zusammenhang mit der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 05.07.2013, behandelt werden sollte, da hierzu ebenfalls Fragen bestehen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm wird die Thematik unter Tagesordnungspunkt I.5.39. beraten lassen.

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm begrüßt insbesondere die anwesenden Schüler, Eltern und Schulvertreter, welche zu den Tagesordnungspunkten bezüglich der  Schulentwicklung teilnehmen. Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung schlägt er vor, die Schulvorlagen - Tagesordnungspunkt I.5.4. bis I.5.8. - vor dem Tagesordnungspunkt I.5.3. zu beraten. Die Protokollierung erfolgt anhand der ursprünglichen Tagesordnungsreihenfolge.

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass aufgrund der umfangreichen Tagesordnung im Vorfeld der Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden vereinbart worden ist, dass die Reihenfolge der Themen in der Einwohnerfragestunde blockweise aufgerufen werden.

 

Anfragen zu den Schulvorlagen

Frau U., Pflegschaftsvorsitzende der Astrid-Lindgren-Schule, spreche ebenfalls im Namen des Schulvertreters aus Eilpe, da dieser verhindert sei. Frau U. merkt an, dass die Berichterstattung der Westfalenpost über die Teilnahme von Schülervertretern und Schülern am Schulausschuss nicht korrekt sei. Es hätten nur Kinder teilgenommen, die teilnehmen wollten oder die keine  Betreuung hatten. Die Kinder haben den Verlauf der Sitzung nicht gestört. Sie spricht sich für den Erhalt des Teilstandortes Delstern aus. Insbesondere, da es sich um eine Vorreiterschule für Inklusion handele und diese aufgrund der längjährigen Erfahrung zukünftig als Hospitationsschule dienen könnte. Die aktuellen Anmeldezahlen und die zukünftigen Zahlen seien nur grobe Anhaltspunkte. Es sei fraglich, ob es nicht kontraproduktiv sei, da die Zahlen für alle drei Standorte (Volmetal, Eilpe, Delstern) unsicher seien und eine erfolgreiche Inklusion geringe Klassenstärken fordert. Daher sollte zunächst die Entwicklung der Inklusionsvorgaben und die Anmeldezahlen abgewartet werden. Daher schlagen die Schulvertreter vor, dass der Rat folgenden Kompromissvorschlag thematisiert und bestenfalls beschließt: „Die Astrid-Lindgren-Grundschule Teilstandort Delstern bleibt bis mindestens 31.07.2016 in vollem Schulbetrieb erhalten. Sollte sich nach Feststehen der Schulanmeldungen für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 zeigen, dass bei Bildung angemessener, inklusiver Klassen durchgängig nur noch eine klare Zweizügigkeit am Gesamtstandort Eilpe/Delstern gegeben ist, kann der Teilstandort Delstern zum 01.08.2016 geschlossen werden, sofern die Stadt Hagen zwischenzeitlich keine weiteren Gründe für den Erhalt des Standortes sieht (z.B. Anmeldung als Vorreiterschule und oder Schwerpunktschule in Sachen Inklusion, Fluss von Fördergeldern für Inklusion, anerkannt erhöhter Raumbedarf für inklusive Arbeit). Hierfür ist nach Vorliegen der Anmeldezahlen 2015/2016 eine erneute Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen für die Zeit ab 01.08.2016 erforderlich.“ Mit diesem Kompromiss bekäme die Stadt kostenneutral hohe  Flexibilität. Eine direkte Schließung mit genügend Vorlaufzeit könnte erfolgen. Im Teilstandort Delstern würde keine “Geisterschule“ geführt, mehr Planungssicherheit für die Eltern wäre gegeben, die Kinder würden im Verbund verbleiben, die OGS in Eilpe wäre ausreichend und das Kompetenzteam könnte im Falle einer Schließung komplett nach Eilpe umgesetzt werden.

 

Herr Dr. Schmidt geht auf den Vorschlag von Frau U. ein. Er bittet Frau U. mit Herrn Becker Rücksprache zu ihrem Vorschlag zu halten. Die Verwaltung wird dann direkt zum Tagesordnungspunkt Stellung nehmen. Des Weiteren merkt er an, dass jeder davon überzeugt sei, dass die Schule gute Arbeit leiste, die Inklusionsarbeit und das Engagement gewürdigt werde. Aber er macht deutlich, dass keine Schule aufgrund von Qualitätsdefiziten geschlossen werde. Hagen verliere pro Jahr über 1000 Einwohner, daher sind die Zahlen und Prognosen auch gesamtstädtisch zu betrachten. Die Schulaufsicht habe dargelegt, dass die Lehrer bei den Umstrukturierungen beteiligt und die Qualität gehalten werde.

 

Herr Dr. Geiersbach führt aus, dass die SPD-Fraktion bei der Beschlussfassung des Schulausschusses die Verschiebung der Schließung des Teilstandortes um ein Jahr beantragt hat, um den Fortschritt und die Vorgaben für den Inklusionsbereich bis dahin zu beobachten. Er werde diesen Antrag im Rat erneut stellen, da das neunte  Schulrechtsänderungsgesetz anstehe und die Auswirkungen nicht bekannt seien, insbesondere die damit verbundenen neuen Aufgaben im Zusammenhang mit Inklusion für die Schulen. Ohne die Rahmenbedingungen zu wissen, sollten keine  Fakten geschaffen werden. Der Kompromissvorschlag der Schulvertretung des Teilstandortes Delstern werde zum Änderungsantrag der SPD genutzt.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Geiersbach an und plädiert ebenfalls für den Beschluss des Kompromissvorschlags.

 

Frau Neuhaus merkt an, dass die Schulaufsicht deutlich darauf hingewiesen habe, dass nicht nur die Astrid-Lindgren-Schule Inklusion betreibt. Dieses werde an 80 Prozent der Hagener Schulen betrieben. Die anderen Schulen bzw. deren Vertreter seien empört gewesen, dass die Astrid-Lindgren-Schule sich als “die Vorreiterschule“ bezeichnet.

 

Frau Z., Sprecherin der Elterninitiative Delstern, möchte in Erfahrung bringen, welches Konzept die Stadt Hagen für das Neubaugebiet in der Staplackstraße hat, da diese keinen Spielplatz und zukünftig keine Schule mehr hat. Des Weiteren sei fraglich, wie der zukünftige Schulweg bestritten werden soll. Der Weg bis nach Eilpe betrage rund 2,7 km. Ein Erwachsener benötige ca. 40 min. für den Fußweg. Bis nach Dahl seien es über 5 km, ein Fußweg für einen Erwachsenen von über einer Stunde. Bis nach Emst seien es 2,3 km ohne durchgehenden Bürgersteig. Der Fußweg liege hier bei rund einer halben Stunde. Es gebe zudem keine direkte Busverbindung nach Dahl oder Eilpe.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm kann die Sorge um die Qualität des Wohnumfelds nachvollziehen. Trotzdem können aufgrund dessen nicht alle Standorte gehalten werden. Die Größe des Schulstandortes ist ausschlaggebend. Da dieser in Delstern zu gering ist, müsse dieser eingespart werden. Die Stadt habe viel zu lange mit der Durchführung der Schulentwicklung gewartet. Ein vollständiges Konzept zur Erhaltung der Wohnumfeldqualität kann derzeit noch nicht vorgestellt werden, dafür sind zunächst Entscheidungen für die Umstrukturierung der Schullandschaft dieser Stadt erforderlich.

 

Herr Dr. Schmidt merkt an, dass die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der zumutbaren  Schulwege strikt eingehalten werden.

 

Frau S. geht auf die Aussage von Frau Neuhaus ein. Es sei nie behauptet worden, dass die Astrid-Lindgren-Schule die einzige Schule sei, die Inklusion betreibt. Es sei nur die Aussage getroffen worden, dass es sich um eine Vorreiterschule handele. Es sei fraglich, weshalb die Grundschule in Dahl nicht diskutiert werde, da dort auch nur kleine Klassenstärken vorgehalten werden könnten. Einige Mitglieder des Schulausschusses seien möglicherweise befangen. Einige leben in Dahl und dieser Standort wurde nicht diskutiert.

 

Frau Neuhaus missbilligt diesen persönlichen Angriff. Im Hagener Süden sind bereits in der Vergangenheit zwei Grundschulen geschlossen und zu einer zusammengelegt worden. Die Hauptschule wurde geschlossen. Die Schulentwicklung im Volmetal wurde bereits vor fünf Jahren durchgeführt. Sie merkt an, dass für den Standort Delstern für das Schuljahr 2013/2014 lediglich 6 Anmeldungen von Schülern vorliegen habe,  die vor Ort wohnen. Die anderen kommen aus anderen Bezirken und werden hingefahren. Somit ist das Argument der weiten Schulwege nicht ausschlaggebend.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt zudem an, dass kein Rats- oder Ausschussmitglied befangen ist, wenn eine Entscheidung über eine Schule in seinem / ihrem Wohnbezirk getroffen werden muss.

 

Frau S. merkt an, dass zum Teilstandort Delstern viele Schüler hingefahren werden, weil dort gute Inklusion betrieben werde.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass es für die Entscheidungsfindung nicht zuträglich sei, wenn die Schulen gegeneinander ausspielt werden. Die Grundschule in Dahl stand im Rahmen der derzeitigen Schulentwicklung nicht zur Diskussion, weil die Grundschule Rummenohl bereits in der Vergangenheit geschlossen wurde. Er führt an, dass die aktuellen Zahlen für den Standort Selbecke derzeit 15 Schüler mit Inklusionsbedarf und in Delstern 10 Schüler ausweisen, so dass Inklusion am Standort Selbecke bereits jetzt analog zum Standort Delstern geleistet werde.

 

 

Sozialleistungen

Herr O. möchte im Rahmen der vielen Einspar- und Schließungsentscheidungen wissen, weshalb die Stadt Hagen auf Millionenbeträge vom Bund verzichte, welche aufgrund defizitärer Bundesgesetzgebung von diesem unmittelbar eingefordert werden könnten. Hintergrund sei ein Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010, Aktenzeichen 1BVL1/09. Dort sei unter der Randziffer 220 u.a. zu lesen: „Dem gegenüber führt die gegenwärtige Rechtslage bei besonderen Bedarfen dazu, dass ein solcher auch dann ungedeckt bleibt, wenn er von der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst ist. Um die Gefahr einer Verletzung des Artikels 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 GG in der Übergangszeit, bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel, zu vermeiden, muss die verfassungsmäßige Lücke für die Zeit ab Verkündung des Urteils durch entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgericht geschlossen werden. Dieser Anspruch gilt nach Systematik des Bundessozialgesetzbuches – zweites Buch (SGBII) zu Lasten des Bundes, da nach §6 Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 SGBII die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit Ausnahme der Leistungen nach §16 a, §22 und §23 Absatz 3 SGBII, vergleiche §6 Absatz 1, Satz 1, Nr.2 SGBII, von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden und der Bund nach §46 Absatz 1 Satz 1 SGBII die Aufwendungen dafür zu tragen hat.“ Dieses Urteil sei zudem in Verbindung zu sehen mit dem §33 SGBII oder §120 SGBX.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. spricht die Antwort der Verwaltung auf eine seiner letzten Anfragen an. Diese gebe nachweislich eine falsche Auskunft. Entsprechende Nachweise würden Ratsmitgliedern der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Ratsgruppe Die Linke vorliegen. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bemesse sich nach einer rechtlichen und gerichtlichen Vorgabe, bei Nichtvorlage eines schlüssigen Konzepts der Kosten der Unterkunft. Für die Stadt Hagen gelten Vorgaben, sprich die Gewährung der Kaltmiete im Rahmen der Angemessenheit nach § 12 Wohngeldgesetz. Des Weiteren habe die Nachbarstadt Iserlohn dieses mittlerweile durchführen müssen, da diese auch kein schlüssiges Kosten der Unterkunft Konzept habe. Hierzu legt er eine Kopie des Jobcenters Iserlohn “Merkblatt zum Umzug in Iserlohn“ vor. Dieses bedeute für Hagen die Gewährung einer angemessenen Kaltmiete nach Mietstufe drei Wohngeldgesetz. Dieses sehe für einen alleinstehenden Arbeitnehmer, der ergänzend auf den Bezug von Arbeitslosengeld II – Leistungen angewiesen ist, eine zu übernehmende angemessene Kaltmiete in Höhe von 363 € vor und nicht wie die Stadt Hagen behaupte in Höhe von nur 220 €. Diese Aussage widerspreche dem letzten Antwortschreiben der Verwaltung vom 11.06.2013, welchem folgendes zu entnehmen war: „…dass dem Hilfebedürftigen im konkreten Umfeld bezahlbarer und dem ihm zustehenden Standard entsprechender Wohnraum finanziert wird.“ Vor diesem Hintergrund möchte er wissen, wann die  rechtlichen und gerichtlichen Vorgaben, die bei Nichtvorlage eines schlüssigen Kosten der Unterkunft Konzepts gelten, auch in Hagen umgesetzt werden, ähnlich wie in anderen Städten, wie beispielsweise der Stadt Iserlohn.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

 

Amprion - Umspannwerk Garenfeld

Frau S., Sprecherin der Bürgerinitiative “Menschen unter Strom“, möchte wissen,  wann die Ratsmitglieder von den Plänen der Firma Amprion in Kenntnis gesetzt worden sind und warum die Bürger so spät informiert worden seien. Des Weiteren möchte Sie in Erfahrung bringen, ob die Bürger am weiteren Verfahren beteiligt werden, ob der Flächennutzungsplan geändert werden muss und ob sich der Rat für die Belange der Bürger einsetzt.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass der Stadt Hagen noch kein Antrag vorliegt. Sofern ein Antrag gestellt würde, ist das Verfahren gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann durch Antrag des Vorhabenträgers ermöglicht werden. Die Umweltbehörde wirke darauf hin. Wenn der Antragsteller dieses allerdings nicht möchte, kann dieser nicht gezwungen werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes müsse nicht erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm verdeutlicht, dass die Stadt nur bedingt Einfluss hat. Die Pläne wurden im Herbst letzten Jahres vorgestellt, und zwar im Umweltausschuss und in der Bezirksvertretung Nord. Die Dimension ist auch erst durch die Vorstellung von Amprion selbst deutlich geworden. Die Stadt wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit für die Bürger eine verträgliche Lösung erwirkt wird.

 

Frau Kingreen ergänzt, dass die Ratsmitglieder zunächst über eine Ankündigung über das mögliche Vorhaben informiert worden seien. Augrund dessen sei eine Beratung im Umweltausschuss erfolgt. Die Sitzung habe dazu beigetragen, deutlich zu machen, was das Vorhaben bedeutet und welche Auswirkungen es hat. Sie plädiert dafür, dass die Politik und insbesondere der Umweltausschuss laufend über das Verfahren informiert werden sollte, damit die Möglichkeit der Beteiligung  gesichert werden kann.

 

Herr M., seit rund dreißig Jahren Anwohner in Garenfeld, erinnert daran, dass vor ca. zehn Jahren eine Großdeponie in Garenfeld angesiedelt werden sollte. Aktuell ein Hochspannungswerk. Die Belastung in Garenfeld sei bereits sehr hoch aufgrund diverser Faktoren. Es sind bereits mehrere Hochspannungsleitungen und ein kürzlich vergrößertes Hochspannungswerk vorhanden. Zudem ist Garenfeld umschlossen von zwei großen Autobahnen, der A45 und der A1 und von den Bahntrassen im Lenne- und Ruhrtal. Daher sei fraglich, was die Stadt Hagen noch aus dem Wohngebiet Garenfeld machen wolle. Die Stadt Hagen habe Einwohnerverluste von rund 1000 Personen pro Jahr, daher sei fraglich, weshalb der Standort Garenfeld nicht für Neuansiedlungen bzw. Neubaugebiete genutzt werde. Die aktuellen Neubaueigentümer erfahren nach Fertigstellung ihrer Eigenheime von den Plänen für das neue Umspannwerk, dieses sei nicht förderlich für weitere Ansiedlungen. Des Weiteren müssten die Pläne von Amprion einigen Ratsmitglieder bereits länger und im Detail bekannt sein, da einige im Aufsichtsrat Mitglied seien. Es gäbe auch andere Standorte für ein solches Umspannwerk. Garenfeld leiste bereits einen sehr großen Beitrag zur Energiewende, daher plädiert er für die Errichtung an einem anderen Standort, möglicherweise auch in einer anderen Stadt.

 

Herr Dr. Schmidt merkt an, dass Amprion gemeinsam mit den Bürgern und der Politik einen Weg finden möchte. Er macht nochmals deutlich, dass es kein Verfahren der Stadt Hagen ist. Das Umspannwerk wird seitens Enervie und nicht für Amprion benötigt. Des Weiteren bedeutet eine Ansiedlung in einer anderen Stadt keine Energiewende für Hagen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm ergänzt, dass Umspannwerke nicht irgendwo hingebaut werden können, sondern gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche auf Garenfeld zutreffen.

 

Frau V., ebenfalls Garenfelder Anwohnerin, möchte wissen, was die Stadt Hagen unternimmt, um die gesundheitliche Gefährdung der Bürger zu schützen.

 

Herr Dr. Schmidt merkt an, dass das Gesundheitsamt bestens informiert ist bezüglich Fragen zu Strahlenbelastungen und deren Folgen. Sollten Fragen seitens der Bürger bestehen, können diese dort beantwortet werden. Ob eine gesundheitliche Gefährdung aufgrund des Vorhabens besteht, kann erst nach einer vorliegenden Planung beurteilt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass im Rahmen eines  Genehmigungsverfahrens die Grenzwerte überprüft würden.

 

 

Bündnis Hagen steht auf - “Vermögenssteuer jetzt“

Herr K. spricht für das Bündnis Hagen steht auf und bezieht sich auf den Beitritt der Stadt Hagen zur Initiative “Vermögenssteuer jetzt“. Am 14.09.2013 erfolgt hierzu in Bochum eine bundesweite Demonstration. Er befragt den Rat und den Oberbürgermeister, ob diese die Aktion unterstützten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass er den Ratsbeschluss hinsichtlich der Resolution seinerzeit ausgestellt hat, diese aber nicht persönlich unterstützt habe und daher auch an dieser Aktion nicht teilnehme.

 

Der Rat äußert sich hierzu nicht.

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