16.05.2013 - 5.33 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

b.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421)

- Bahnhofsviertel – als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 18.03.2013 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 18.03.2013 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Planänderung betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil I - Bahnhofsviertel -.Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und umfasst den Bereich Hindenburgstraße, Martin-Luther-Kirche bzw. Martin-Luther-Straße, die Bebauung westlich der Stresemannstraße und südlich der Hugo-Preuß-Straße, sowie die Bereiche südlich und nördlich der Werdestraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im zweiten Quartal 2013 durchgeführt werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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