16.05.2013 - 5.28 Teiländerung Nr. 96 - Kläranlage Fley - zum Flä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 96 – Kläranlage Fley – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Fley. Es wird begrenzt durch die  Kläranlage Fley im Nordwesten, die Buschmühlenstraße im Norden, die Federnstraße im Westen und die Bandstahlstraße im Südwesten.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung eines Nutzungs– / Erschließungskonzepts erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage