16.05.2013 - 5.25 Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) –Volmeaue- Teil II.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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