16.05.2013 - 5.14 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klinkert lobt dieses positive Beispiel der interkommunalen Zusammenarbeit. Er bittet Herrn Oberbürgermeister Dehm darum, sich mit allen Kräften dafür einzusetzen, das Hagen zentraler Standort wird. Die Stadt Hagen solle frühzeitig ein geeignetes Gebäude anbieten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm stimmt Herrn Klinkert zu, dass es im Interesse der Stadt ist, in Hagen diesen Standort zu bilden. Er gibt zu bedenken, dass es im Verbund aber auch andere Interessen gibt. Die bisherige gemeinsame Verfahrensweise sei für die interkommunale Zusammenarbeit ein Schritt in eine positive Richtung.

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Beschluss:

 

1                    Der Rat stimmt zu,

1.1             dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA West­falen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01. Januar 2014 errichtet wird. Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeri­ums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1).

1.2             dass die im Institut für Lebensmitteluntersuchungen beschäftigten Beamten ent­sprechend § 17 Abs. 7 IUAG NRW in den Dienst der Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet werden und die bei Errichtung der Untersuchungsanstalt im Chemischen Untersuchungsamt der Stadt Hagen  tariflich Beschäftigten der Unter­suchungsanstalt im Wege der Personalgestellung zur Verfügung gestellt werden.

1.3             dass die bestehenden Ausbildungsverhältnisse gemäß § 17 Abs. 2 IUAG in die Anstalt öffentlichen Rechts übergehen.

 

2                    Der Rat beschließt,

2.1             dass die Stadt Hagen in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,

2.2             dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des un­ter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 2) erfolgt, und dass der Anteil der Stadt Hagen am Stammkapital in Höhe von 10.000 € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,

2.3             dass das bewegliche Anlagevermögen des Chemischen Untersuchungsamtes auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übergeht,

2.4             dass, soweit eine der Trägerkommunen diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen sollte, der Beschluss der Stadt Hagen weiterhin Gültigkeit hat. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere das Stammka­pital und der Stimmen­anteil im Verwaltungsrat entsprechend anzupassen.

2.5             dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Hagen mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Märkischen Kreis vom 25.11.1966 (sog. Kuratoriumsvertrag), ver­öffen­tlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 52 vom 31.12.1966, S. 375, zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts einvernehmlich aufgehoben wird, vorbehaltlich dass mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und mit dem Märkischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Abgeltung der Ent­schädigungs­ansprüche nach § 14 des Kuratoriumsvertrages wegen der damaligen Kostenbeteiligung an der Finanzierung des Büro- und Verwaltungsgebäudes Pappel­straße 1 abgeschlossen wird,

2.6             dass die Kooperationsverträge der Stadt Hagen

-                      mit der Stadt Olpe und dem Kreis Siegen-Wittgenstein aus dem Jahre 1997,

-                      mit der Stadt Hamm, dem Hochsauerlandkreis, der Stadt Soest und der Stadt Unna aus dem Jahre 1999,

-                      mit der Stadt Hamm und dem Staatlichen Veterinär-Untersuchungsamt in Arns­berg aus dem Jahre 2006

soweit erforderlich, zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts eben­falls einvernehmlich aufgehoben, gekündigt oder in geeigneter Weise an die neue Rechts­situation angepasst werden.

3                    Der Rat ermächtigt die Verwaltung,

das Gebäude Pappelstr. 1 ab 1.01.2014 an das CVUA Westfalen mindestens kosten­deckend für wenigstens 5 Jahre zu vermieten. Er nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Märkischen Kreis und mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Kuratoriumsvertrages vom 25.11.1966 abzuschließen ist.

Realisierungsdatum: 01.01.2014

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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25.02.2014

Alle Punkte der Vorlage sind erledigt, bis auf:

2.3 Übergang des beweglichen Anlagevermögens auf das CVUA Westfalen: Technische Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Voraussichtliche Erledigung bis Juni 2014.

2.5 Entschädigungsansprüche nach § 14 des Kuratoriumsvertrages: Aufhebungsvertrag wurde unterzeichnet. Die Auszahlung der Entschädigungssumme erfolgt voraussichtlich im November 2014.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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