16.05.2013 - 5.24 Bebauungsplan Nr. 4/13 (648) - Steuerung von Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/13 (648) - Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im Bereich der mittleren Wehringhauser Straße – Einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange).

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich süd-östlich der Wehringhauser Straße zwischen der Minervastraße und dem Grundstück Wehringhauser Str. 21 und verläuft parallel zur Bahnlinie. Außerdem verläuft das Plangebiet nord-westlich der Wehringhauser Straße von der Haus-Nr. 56 bis zur Haus-Nr. 80 und bezieht auch das Grundstück Dieckstr. 2 mit ein. Die Plangrenze verläuft entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:1000 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll im 3. Quartal 2013 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage