19.04.2005 - 5.2 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Verfasser : Goertz, Britta
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 19.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klessa bemerkt, dass die Beratung
grundsätzlich unter dem Aspekt der Vermeidung von Unfallhäufigkeit zu sehen
sei. Die damit im Zusammenhang stehenden Einnahmen seien ein positiver
Nebeneffekt.
An einer kurzen Diskussion beteiligen
sich Herr Löwenstein, Frau Metz und
Herr Oberste-Berghaus, sowie für die
Verwaltung Herr Schmidt und Herr Schürg.
Herr Schmidt betont, dass die
Verkehrssicherheit an erster Stelle stehe.
Auf die Anmerkung von Herrn
Löwenstein, dass die dann neu eingesetzten auch andere Ordnungswidrigkeiten mit
ahnden sollen, entgegnet Herr Schmidt, dass dieses Verfahren bereits durch
einen vorhandenen Ratsbeschluss von den Politessen praktiziert werde.
Ergänzend sichert Herr Schmidt auf
Nachfrage von Herrn Löwenstein zu, eine Listenauswertung und Erfahrungsbericht
vorzulegen.
Herr Schmidt bestätigt die Nachfrage
von Frau Metz, dass die angedachten Stellen mit internem Personal besetzt
werden.
Herr Schürg bietet an, eine Auflistung
der Bußgelder im Bereich der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur Verfügung zu
stellen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt
·
zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen
im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche
Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten und hierdurch
ein zusätzliches Netto-Ertragspotential von 152.000 Euro zu erreichen,
·
nach einem Jahr ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlichen Kräfte
dahingehend zu qualifizieren, dass sie andere Ordnungswidrigkeiten vor Ort
feststellen und ahnden können.
