21.03.2013 - 5.2 Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Herrn Oberbü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Oberbürgermeister Dehm hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen. Herr Dr. Fischer übernimmt daher für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

 

 

Herr Krippner führt aus, dass in Bezug auf die Art der Nebentätigkeit beim Ruhrverband zu unterscheiden sei zwischen dem Verbandsrat im Abwasserbereich und im RVR. Seines Wissens sei Herr Oberbürgermeister Dehm in beiden Verbandsräten tätig. Daher sei fraglich, ob die Vergütung für beide Bereiche niedergelegt wurde.

 

Herr Dr. Fischer weist darauf hin, dass lediglich der Verbandsrat im Abwasserbereich damit abgegolten sei.

Er befragt den Rat, ob dieser damit einverstanden sei, dass der Oberbürgermeister selbst die weitere Beantwortung übernimmt.

Dagegen bestehen keine Bedenken.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass mit dieser Vorlage lediglich die Nebentätigkeiten angezeigt werden, durch welche er eine Vergütung erhält. Für die Tätigkeit im RVR erhalte er keine Vergütung, daher ist diese auch nicht aufgeführt. Über die unentgeltlichen Nebentätigkeiten ist nach § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz ebenfalls jedes Jahr eine Liste zu veröffentlichen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

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