21.03.2013 - 5.1 Inklusionsbericht

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm weist vor Eintritt in die Diskussion hin, dass am 03.05.2008 auf Basis der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten ist. Seit März 2009 ist dieses Recht auch in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Die Aufgabe der Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für die Kommunen stellt sich neben die inhaltliche leider auch die finanzielle Herausforderung. Daher werde derzeit mit dem Land NRW beispielsweise neben den inhaltlichen Voraussetzungen für die Inklusion im Schulbereich ebenfalls diskutiert, dass Inklusion auch ein konnexitätsrelevantes Thema ist.

 

Herr Röspel hält eine Rede unter dem Titel „Inklusion muss ein Angebot sein, kein Sparmodell“:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Jörg, liebe Ratskolleginnen und –kollegen, vor uns liegt der Inklusionsbericht der Verwaltung – und damit der erste tiefere Einstieg des Rates in das Thema. Bei dieser Gelegenheit freue ich mich ganz besonders, heute zahlreiche Gehörlose unter unseren Zuschauern begrüßen zu dürfen: Herzlich willkommen zur Sitzung des Rates der Stadt Hagen! Könnte es heute ein besseres und anschaulicheres Beispiel für Inklusion geben als Ihre aktive Teilnahme an unserer Sitzung? Das dem Lateinischen entnommene Fremdwort Inklusion steht nämlich für Einbeziehen – in diesem Fall für das Einbeziehen von Menschen, die sich bisher in der Gesellschaft nicht immer in unserer Mitte, sondern eher an den Rand gesetzt fühlten. Inklusion heißt ganz lebenspraktisch, dass Menschen, behindert oder nicht behindert, gemeinsam miteinander als Kinder betreut werden und in der Schule lernen. Später nehmen sie am Arbeitsleben, beim Sport oder bei kulturellen Veranstaltungen gleichberechtigt und nicht behindert durch vermeidbare Barrieren am gesellschaftlichen Leben teil. Das ist das Ziel einer neuen Normalität. Von dieser Normalität sind wir heute noch ein ganzes Stück entfernt. Aber verglichen mit allen Generationen vor uns, sind wir – auch dank pädagogischer Forschung, immer besserer Technologien und Hilfsmittel – diesem Ziel schon ein gehöriges Stück näher gekommen. Die Paralympics alle vier Jahre stellen das wunderbar und eindrucksvoll unter Beweis. Als Vorstand einer karitativen Einrichtung, die seit Jahrzehnten intensiv mit Behinderten arbeitet, kann ich aus eigener Erfahrung immer wieder sagen: Viele würden staunen, wenn sie sehen könnten, zu welchen Leistungen Behinderte in der Lage sind, wenn sie genau in den Disziplinen gefordert werden, in denen sie stark sind. Genau diese Begabungen zu finden und sie zu erschließen, muss unser aller Auftrag sein! Wir müssen allen Menschen dazu verhelfen, ihre Stärken zu entdecken und zu fördern, damit sie das Leben leben können, zu dem sie berufen sind. Der vor uns liegende Inklusionsbericht der Stadt vermittelt uns einen kleinen Einblick in die Rahmenbedingungen. Er ist ein guter Anfang in der Dokumentation dieser Bemühungen. Er ist aber auch nicht mehr! Er stellt teilweise die richtigen Fragen, er zählt die wichtigsten Fortschritte und die verschiedenen Schwerpunktbereiche auf. Aber er bleibt wesentliche praktische Antworten über das Wer, Wie, mit wem und Wovon schuldig. Und warum leistet er nicht mehr? Hat die Verwaltung nicht anständig gearbeitet? Doch, aber die Stadtverwaltung kann es nicht besser. Jetzt werden Sie sich – oder mich – fragen, warum? Die Antwort ist so einfach wie bedauerlich: Die meisten der nötigen Rahmenbedingungen und Informationen von Seiten der Landesregierung liegen noch immer nicht verbindlich vor. Das macht es augenblicklich so schwer, die richtigen Entscheidungen anzustoßen und konkrete Entwicklungen auf den Weg zu bringen.

 

Inklusion – das beste Angebot zur Teilhabe

Eines ist für uns klar: Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich alle wirksamen, geeigneten und freiwilligen Formen von Inklusion.  Alle Kinder sollen bestmöglich nach ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden. Im Mittelpunkt muss allerdings immer das Kindeswohl stehen, das sich bei Minderjährigen in aller Regel durch den Elternwillen ausdrückt. Diese Eltern brauchen ein klares Signal, was ihr Kind im Rahmen der Ausbildung zu erwarten hat und welche Chancen sich ihm dadurch eröffnen. Soll die Inklusion gelingen, muss die Landesregierung also bald und in aller Ehrlichkeit sagen, was sie vor hat und wie Inklusion vor Ort praktisch funktionieren soll.

o Diese Klarheit fehlt bislang: Zu erklären, dass bis zum Jahr 2017 50 Prozent der Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden sollen, kann das Fehlen konkreter Lösungswege, wie das vor Ort geschehen soll, nicht ersetzen.

· Soll die Inklusion gelingen, müssen verlässliche, transparente Rahmenbedingungen geschaffen werden und dauerhaft gewährleistet sein. Sie müssen als Angebot an Eltern und Schüler angelegt sein.

o Die Wirklichkeit sieht anders aus: Das Schulministerium legte jüngst fest, dass Förderschulen fortan mindestens 144 Kinder beschulen müssen. Über diesen kalten Verordnungsweg diktiert die grüne Schulministerin Löhrmann damit die Schließung kleinerer Förderschulen.

· Soll die Inklusion gelingen, brauchen die Regelschulen hinreichende personelle und materielle Ressourcen von Seiten des Landes, insbesondere zusätzliche Sonderpädagogen, Lehrer- und Assistenzstellen.

o Auch hier deckt sich der Anspruch des Landes nicht mit der Wirklichkeit: Selbst die nicht gerade als CDU-nah geltende Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat in einem Brandbrief der grünen Schulministerin Sylvia Löhrmann Ende Januar deutlich gemacht, dass Sonderpädagogen nicht oder nur in zu geringem Umfang zur Verfügung stehen. Sie werden teilweise als Wanderlehrkräfte von Schule zu Schule verschoben.

Auch die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen entsprächen in vielen Schulen nicht den Erfordernissen. Da kann Frau Löhrmann noch so viele Interviews geben und Zielzahlen formulieren: Ohne Geld aus Düsseldorf sind diese Aufträge für eine Stadt wie Hagen nicht zu stemmen. Leid tragende wären die Kinder mit Förderbedarf!

· Soll die Inklusion gelingen, braucht es verlässliche Lehrpläne, angemessen kleine Klassen und fest garantierte Qualitätsstandards, die denen der Förderschulen entsprechen oder nahe kommen.

o Auch hier hat die Landesregierung noch immer keine klaren Angaben veröffentlicht. Die Eltern sind verunsichert, schließlich geht es bei dieser Frage um nicht weniger als den Start der Kinder in ihr Leben. Was hier schief geht, ist später nur mit viel Aufwand wieder zu korrigieren.

Das zeigt einmal wieder: Der von der Landesregierung mit viel verbaler Heißluft in den Himmel geschossene Inklusions-Ballon muss also erst einmal in den Kommunen landen, bevor er hier mit Leben gefüllt werden kann. Umso erfreulicher ist für mich, dass die Hagener Verwaltung hier nicht abgewartet hat, bis in Düsseldorf der Rohbau steht, sondern sich darum bemüht, die notwendigen Voraussetzungen für eine möglichst effektive Ausweitung der Inklusion zu schaffen.

 

Angebotscharakter bleibt nur bei Alternativen

Bei aller Inklusions-Euphorie dürfen wir allerdings auch eines nicht übersehen: Neben der Inklusion braucht es auch eine dauerhafte Grundversorgung mit Förderschulen für die Kinder, deren Eltern sie in inkludierenden Angeboten nicht richtig aufgehoben sehen. Denn es wird immer wieder Kinder geben, die den sicheren Schutzraum einer hochwertigen Fördereinrichtung brauchen, um ihre individuellen Begabungen entfalten zu können. Diese Individualität beim Förderbedarf lässt sich nicht vom Land wegdekretieren. Das zeigen mir langjährige Erfahrungen im Umgang mit den Kindern und die vielen Gespräche mit verunsicherten Eltern. Sie treten mit der Sorge an uns heran, ihre Kinder würden fortan zwangsweise in Regelschulen eingeschult. Ich möchte den Eltern gerne versichern können, dass sie davor keine Sorge haben müssen. Das ist ausdrücklich nicht der Wille der Behindertenkonvention. Sie soll die Ausgrenzung verhindern, aber nicht zur Inklusion zwingen! Das Modell der Inklusion muss ein gutes – ja ein sehr gutes Angebot – an Behinderte zur gleichberechtigten Teilhabe in unserer Gesellschaft sein. Alternativlos – ohne das Fortbestehen von Förderschulen – wird allerdings ein ideologisch motivierter Zwang daraus. Das wäre dann nach dem lateinischen Ursprung zwar noch immer eine „indclusio“ – allerdings dann im Sinne von Einsperren und Umzingeln! Mit der CDU-Fraktion wird es deshalb keine flächendeckende Schließung von Förderschulen geben! Und was es schon gar nicht mit der CDU-Fraktion geben wird, das ist die Inklusion als Sparmodell bei der Ausbildung Behinderter.

 

Schluss

Wie eingangs bereits betont: Die CDU unterstützt nachhaltig das Ziel einer weitgehenden aber immer auch freiwilligen Inklusion behinderter Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft. Es ist das Wesensmerkmal des christlichen Menschenbilds, dass wir jeden Menschen mit seinen Eigen- und Besonderheiten schätzen und uns über dessen positive Entwicklung freuen. Ich würde mich freuen, wenn jedes Jahr mehr behinderte Menschen – mal mit mehr, mal mit weniger Unterstützung – den Weg in ein eigenständiges und erfülltes Leben in der Mitte unserer Gesellschaft finden. Dann wüsste ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich würde mich auch freuen, wenn wir Ihnen, liebe Gehörlose hier im Saal, jede Ratssitzung über einen Gebärdendolmetscher zugänglich machen könnten, wie es die Zeitungen versehentlich gemeldet haben. Dazu fehlt uns derzeit das Geld. Aber ich bin sicher, es wird nicht mehr so lange dauern, dann werden die EU oder der Bund uns diese Aufgabe auferlegen. Und dann dürfen wir auch dieses Angebot einrichten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!“

 

Herr Krippner heißt alle Gehörlosen herzlich willkommen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für den vorgelegten Bericht. Es sei sehr erfreulich, dass das Land NRW das Thema Inklusion auf die Agenda gesetzt habe. Die Kommunen könnten sich die Inklusion sonst nicht in der erforderlichen Form leisten. Er hofft, dass das Thema auf breite Schultern gestellt wird. Alle Konzepte sollten parteiübergreifend gemeinsam erarbeitet und durchgeführt werden, dieses gelte auf Landes- wie auch Kommunalebene. Er plädiert dafür, dieses wichtige Thema nicht für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen.

 

Frau Richter merkt an, dass die Behindertenrechtskonfession ein denkbar ungeeignetes Instrument für einen Wahlkampf. Herr Röspel habe die Thematik in seiner Rede in ungeeigneter Form dargestellt. Rahmenbedingungen seien erforderlich, aber es reiche nicht aus, sich auf das Land zu verlassen. Die vielen Fragen und Anregungen der gehörlosen Bürger zeigen die Defizite in Hagen bereits jetzt auf. Daher könne bereits mit der Planung von Maßnahmen und Angeboten begonnen werden, da eine eindeutige Regelung der Umsetzungsweise durch das Land nicht für erforderlich gehalten werde. Mit dem Inklusionsbericht sei ein erster Schritt in diese Richtung erfolgt. Die Anforderungen welche aus der Behinderrechtskonvention abzuleiten sind,  seien nach dem Aktionsplan NRW als nicht konnexitätsrelevant zu bewerten. Die Kommunen werden daher vor große Herausforderungen gestellt, ohne erforderliche Mittel eine Umsetzung zu ermöglichen. Diese Mittel sollten ihrer Auffassung nach an anderer Stelle eingespart werden. Daher plädiert sie dafür, dass die  Forderungen der einzelnen Selbsthilfegruppen in die Entscheidung aller kommunalen Gremien einbezogen werden sollte. Inklusion müsse in allen Bereichen ermöglicht werden. Bilingualer Unterricht macht das gemeinsame Lernen an Regelschulen erst möglich. Die Schulsozialarbeit sei ebenfalls zwingend für einen geregelten gemeinsamen Schulablauf erforderlich und müsse abgesichert sein. Bestehende Beratungsangebote müssen erhalten werden, wie beispielsweise die Beratungsstelle für Gehörlose Menschen, da sie die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme sichert. Inklusion erfolgt nur durch gemeinsames Handeln, alltägliche Begegnungen und den Abbau von Barrieren. Es sei die Aufgabe des Rates die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass er keine explizite Begrüßung an die gehörlosen Einwohner richtet, da alle Menschen gleichbehandelt werden sollten. Er merkt zu den Aussagen von Herrn Röspel an, dass das Thema Inklusion im Vordergrund stehen sollte und nicht irgendwelche Schuldzuweisungen an die derzeit zuständige Landesregierung. Inklusion könne nicht nach Kassenlage erfolgen, es bestehe ein Anrecht darauf. Er möchte ein Beispiel nennen, wie in Hagen mit Behinderten umgegangen werde. Die Verwaltung hat extra einen Raucherpilz auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes errichten lassen. Dieser sei nicht zugänglich für Rollstuhlfahrer. Des Weiteren sei beim Bau des Emil-Schumacher-Museums, bzw. für den Umbau des Karl-Ernst-Osthaus-Museum keine 10.000 € für einen Aufzug bzw. Rampe für einen behindertengerechten Zugang vorhanden gewesen. Daher müssten diese Einwohner bei Ausstellungen im Karl-Ernst-Osthaus-Museum ins Emil-Schumacher-Museum und über einen Lastenaufzug wieder zurück in das Karl-Ernst-Osthaus-Museum, um die Ausstellung komplett besichtigen zu können. Dieses sei keine Inklusion.

 

Herr Dr. Bücker erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass diese den Prozess der Umsetzung der Inklusion auf Hagener Ebene mit Nachdruck unterstütze. Der  vorgelegt Inklusionsbericht zeige, dass an vielen Stellen bereits Veränderungen angestoßen wurden. Zunächst handele es sich hauptsächlich um die Erarbeitung von tragfähigen Konzepten, die für eine spätere Realisierung vorgesehen werden. Diese Herangehensweise sei in den Augen von Hagen Aktiv im Sinne der Sorgfalt, die im Rahmen der Umsetzung geboten sei. Eine vorherige strukturierte Planung sei Voraussetzung für einen geordneten Ablauf. Als Ergebnis der konzeptionellen Arbeit  sei vor allem hervorzuheben, dass die Umstrukturierung auf kommunaler Ebene Geld kostet. Es werden räumliche, sachliche und personelle Ressourcen in erheblichen Umfang benötigt, welche die Stadt Hagen nicht aus eigener Kraft stemmen kann. Wenn der Inklusionsprozess in Hagen und auch in anderen vergleichbaren Städten gelingen soll, müssen der Bund und das Land finanzielle Mittel bereit stellen. Sollte das nicht erfolgen, werde die Inklusion eine Fiktion bleiben.

 

Herr Thielmann führt aus, dass Inklusion alle Altergruppen und Ethnien betreffe, aber insbesondere Kinder mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft. Darum bekenne sich die FDP-Fraktion zur Inklusion und der verstärkten Integration von Kindern mit Behinderung in Regelschulen. Die FDP-Fraktion warne jedoch davor Förderschulen mit ihrer besonderen pädagogischen Kompetenz abzuschaffen. Kinder mit erheblichen Behinderungen dürfen nicht unbedacht in auf ihre Behinderungen unvorbereitete Schule verweisen werden. Die FDP-Fraktion fordere mehr gemeinsame Aktivitäten von Regel- und Förderschulen und ausreichende Unterstützung und Hilfen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Landesregierung sollte prüfen, ob vorhandene Förderschulen auch für andere Schüler geöffnet werden können. So würde Inklusion von zwei Seiten möglich werden. Ansonsten halte die FDP-Fraktion es mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Er zitiert: „Die Landesregierung reklamiert fortwährend ihren Gestaltungsanspruch, legt jedoch bei diesem zentralen Thema keinen Gesetzesentwurf vor, der klare Leitpunkte für die Realisierung der schulischen Inklusion im Land setzt. Hierzu gehören alle fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, so auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen anlässlich der gesetzlichen Einführung einer neuen Aufgabe.“

 

Frau Kramps betont, dass es sich bei der Inklusion in Hagen um ein gesamtpolitisches Thema handele und daher auch kein Wahlkampfthema sein dürfe. Sie plädiert dafür, die betroffenen Menschen in die Planungen mit einzubeziehen. Es sei zu bedenken, dass gute Förderkonzepte personalintensiv sind und deren Umsetzung viel Geld kostet. Es sei fraglich, wer diese Kosten trägt. Bis 2017 plane die Landesregierung, dass jedes zweite Kind mit Förderbedarf in NRW in einer Regelschule unterrichtet werden soll. Ein Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2014/2015 für einen gemeinsamen Schulunterricht sei bereits beschlossen. Die Verantwortung sollte nicht nur in die Hand der kommunalen Schulträger übertragen werden. Sie berichtet über einen Hagener Fall. Dort sollte ein gehörloses Kind zu einer Förderschule wechseln, da die spezielle Förderung im Regelunterricht nicht ermöglicht werden konnte. Die zuständige Lehrerin habe Vorurteile gegenüber der Förderschule gehabt. Daher wurde sich gemeinsam eine speziell für gehörlose Förderschule in Bochum angeschaut und festgestellt, dass diese Schule zum Wohl des Kindes sei. Wenn eine bestmögliche Förderung erfolgen soll, dann gehören für Fälle wie diesen auch zwingend Förderschulen dazu.

 

Herr Feste pflichtet Frau Kramps bei. Inklusion sei ein gesamtgesellschaftliches  Thema. Ebenfalls plädiert er für den Bestand von Förderschulen. Die Problematik bestehe in den Kosten, welche weder das Land noch die Kommunen tragen wollen bzw. können. Er habe gehört, dass das Land aufgrund der ungeklärten Finanzierung die Umsetzung des Rechtsanspruchs für gemeinsamen Unterricht nicht für das Schuljahr 2014/2015 durchführe und verschiebe.

 

Frau Klos-Eckermann merkt an, dass die Überschrift “Inklusionsbericht“ nicht richtig sei. Es handele sich eher um eine Aufzählung dessen, was bisher in Hagen unternommen worden sei. Andere Städte seien bereits weiter und sind dabei  Inklusionspläne zu erstellen. Sie plädiert dafür, dass dafür Personal zur Verfügung gestellt werden muss, damit  auch in Hagen die Inklusion vernünftig umgesetzt werden könne.

 

Herr Dr. Schmidt ist der Auffassung, dass das Thema Inklusion nicht nur anhand der Schulthematik beraten werden sollte. Die vielen Bereiche vom Sport bis zu Beratungstätigkeiten und Kitaeinrichtungen werde vom Schulbereich überlagert. Er berichtet von der gestrigen gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses. Zudem handele es sich beim vorliegenden Bericht nur um eine allererste Bestandsaufnahme, welche jetzt weiter zu entwickeln sei. Früher sei es ausreichend gewesen, wenn sich der Behindertenbeirat solche Angelegenheit beraten hätte. Diese Zeit sei vorbei. Der Rat müsse sich damit auch beschäftigen. Es soll ein regelmäßiger Inklusionsbereicht erfolgen. Hierfür wurde bereits eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gegründet.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass das Thema Inklusion bereits in vielen Bereichen und Ausschüssen als Schwerpunkthema beraten wurde und wird. Er führt an, dass beispielsweise die Inklusion  in den Kindertagesstätten bereits erfolgreiche betrieben wird. In Hagen würden bereits 90 % der zwei bis sechs jährigen Kinder mit Behinderung Regelkindergärten besuchen. Dieses sei eine gute Leistung. Im Rahmen der bisherigen Diskussionen um die Schulentwicklungsplanung sei das Thema Inklusion ebenfalls mit großen Anteilen berücksichtigt worden.

 

Frau Neuhaus ergänzt, dass das Personal für den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen speziell ausgebildet werden müssen. Seit einem Jahr gebe es eine Fortbildung für Erzieherinnen am Käthe-Kollwitz-Kolleg, welche diese auf eigene Kosten übernehmen müssten. Mitarbeiter aus dem Pflegebereich sollten ebenfalls an solch einer Fortbildung teilnehmen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm fasst zusammen, dass die Debatte deutlich gemacht habe, dass der Rat dem Thema Inklusion eine große Bedeutung beimesse. Ein wichtiger Aspekt sei dabei aber auch, wie alle diese Förderungen finanziert werden können. Auch kleine Schritte seien wichtig, aber große können nur mit finanziellen Mitteln gestemmt werden. Beim Städtetag herrsche bei dem Thema parteiübergreifend Einigkeit. Es müsse klar gegenüber dem Land kommuniziert werden, dass es sich um ein konnexitätsrelevantes Thema handelt. Daher bittet er, als kommunale Ebene einheitlich aufzutreten.

 

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Inklusionsbericht zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

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