21.02.2013 - 5.16 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/87 (442) –Bahnhofstraße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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06.05.2013

Veränderungssperre wurde für ein Jahr erlassen.

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Anlagen zur Vorlage