21.02.2013 - 5.11 Neubau/ U-3 Ausbau der städtischen Kindertagese...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Herr Weber führt aus, dass nur zu begrüßen sei, dass durch die Anmietung der neuen Kindergartenräumlichkeiten weniger Ausgaben entstehen würden als aktuell. Allerdings soll Am Bügel ein neues Gebäude gebaut werden, während das derzeitige städtische Gebäude Am Jungfernbruch aufgeben werden soll. Er befürchtet, dass aufgrund der Haushaltslage keine Genehmigung für die Anmietung für eine neue Kindertagesstätte auf dem Quambusch erfolgen könnte. Daher möchte er wissen, ob das Eingehen eines Vertragsverhältnisses zum Betrieb einer erforderlichen Kindertageseinrichtung aufgrund der Haushaltslage durch Ablehnung des Regierungspräsidenten verhindert werden könnte.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass jede investive Maßnahme mit dem Regierungspräsidenten abgestimmt werden muss. Bei einer Fremdinvestition wird die Anmietung in jedem Einzelfall geklärt. Er sagt zu, dass für die Anmietung eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidenten erfolgen wird, noch bevor mit dem Neubau Am Bügel begonnen wird.

 

Herr Strüwer ergänzt, dass ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei besteht, daher sei bisher auch bei den Personalien sehr wohlwollend seitens der Kommunalaufsicht entschieden worden. In den vergangen Jahren seien  mindestens fünf oder sechs gleichartige Projekte mit Rechtssicherheit abgeschlossen worden. Die vorläufigen Anmeldezahlen würden zeigen, dass derzeit noch ungefähr 100 Plätze im Bereich der Ü3 und 25 Plätze im Bereich der U3 fehlen. Bei fast 100 Kitaeinrichtungen und vielen Tagesmüttern werde den Eltern weitestgehend ein entsprechende Angebot gewährt werden können. Der zukünftige Bedarf wird ebenfalls gesichert sein. Die Vorlage lag bereits im Dezember 2012 vor, mit der Bitte des Jugendhilfeausschusses den Beschluss schon im Dezember zu fassen, damit diese Maßnahmen noch Anfang 2013 begonnen werden können. Diese Frist sei nun verstrichen. Das verschärfe die Situation, daher können diese Einrichtungen in dieser Form frühestens zum 01.08.2014 genutzt werden. Er plädiert dafür, solche Maßnahmen zukünftig ohne so großen zeitlichen Vorlauf zu beschließen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, dass sichergestellt wird, dass der Abschluss des Mietvertrags rechtlich abgesichert ist. Ein Risiko sei nicht vorhanden, da es sich um eine Maßnahme für die U3-Betreuung handelt.

 

Herr Weber möchte sich versichern, ob der Neubau Am Bügel tatsächlich erst begonnen wird, wenn der Mietvertrag Am Quambusch abgeschlossen ist.

 

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass dieses sogar zwingend erforderlich ist. Solange die Stadt Hagen sich im Nothaushaltsrecht befindet, wird für derartige Vertragsabschlüsse immer die Genehmigung des Regierungspräsidenten benötigt.

 

Herr Thieser merkt an, dass die Schuleinrichtungen und Kindertagesstätten im Gesamtzusammenhang zu betrachten seien. Es soll eine neue Kindertageseinrichtung gebaut und eine angemietet werden und in beiden Bezirken stehen dann Grundschulgebäude teilweise leer. Er befürchtet, dass dieses dann die Auflösung der  betroffenen Grundschulen im Rahmen der Grundschuldiskussion zur Folge habe. Die Zustimmung zur Vorlage sei in der Bezirksvertretung Haspe nur unter dem Vorbehalt auf noch ausstehende Entscheidungen zur Hasper Grundschullandschaft gefasst worden. Des Weiteren werde kritisch gesehen, dass die Vermarktung der zukünftigen Nutzung des derzeitigen Kitagrundstücks bereits in der Begründung dieser Vorlage aufgeführt wird. Hierzu hat die Bezirksvertretung ebenfalls einen Zusatz beschlossen. Er möchte wissen, ob sich der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss mit den Zusätzen der Bezirksvertretung befasst haben.

 

Herr Strüwer entgegnet, dass der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss bereit im Dezember 2012 einen Beschluss gefasst haben und eine erneute Beratung für nicht erforderlich gesehen wurde. Des Weiteren gehe er nicht davon aus, dass durch die Maßnahmen Gebäudeleerstände entstehen werden.

 

Herr Dr. Geiersbach erinnert an die ursprünglichen Pläne für die Kita am Jungfernbruch. Diese sollte in das Gebäude der Grundschule integriert und somit Flächen reduziert werden. Dagegen würden die Flächen durch Beschluss dieser Vorlage erweitert. Der Druck auf die Ausweitung der Kitabetreuungsplätze dürfe nicht alleine auf den Grundschulbereich verlagert werden. Sofern in der Grundschule Friedrich-Harkort keine Kita untergebracht wird, sollte dieses aber auch nicht die Schließung der Schule zur Folge haben.

 

Herr Dr. Schmidt merkt an, dass in dieser Vorlage Aussagen zu den Grundschulen getroffen wurden, da diese nicht nur abhängig sind von den Anmeldezahlen und voraussichtlich ab dem Schuljahr 2014/2015 mehrere Grundschulen auslaufen müssen. Dieses sollte nur eine zusätzliche Information im Gesamtzusammenhang liefern.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass bei der damaligen Diskussion um die Unterbringung der Kita in der Grundschule Friedrich-Harkort der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss dafür gewesen sind und die Bezirksvertretung Haspe dagegen gestimmt habe. Daher wurde ein alternativer Standort gesucht und mit dieser Vorlage vorgeschlagen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm ergänzt, dass die Umbaukosten zu hoch gewesen wären und daher unter wirtschaftlichen Aspekten der Entschluss zur Anmietung gefasst wurde. Sofern der Grundschulstandort erhalten bleiben soll, dann muss dieser mit Schülern gefüllt werden und an anderer Stelle eine Grundschule  eingespart werden, daher wird kein Leerstand erwartet.

 

Herr Thieser führt aus, dass es im August 2012 eine Übereinstimmung zwischen der Grundschule, der GWH, dem Schulamt und der Kita gegeben habe und anschließend auf eine entsprechende Vorlage gewartet worden sei. Die Anmeldezahlen sichern nicht zwingend den Erhalt der Friedrich-Harkort-Grundschule. Daher könne es aufgrund der Anmietung eines Gebäudes für die Kitaeinrichtung Am Quambusch sein, dass die Friedrich-Harkot-Grundschule in ein paar Jahren leer stehe. Die Bezirksvertretung Haspe habe trotzdem zugestimmt aufgrund des Druckes der Bereitstellung der U3-Plätze. Des Weiteren merkt er an, dass die Kritik nicht gegen die Information möglicher Grundschulschließungen gehe, sondern dass von einer möglichen Schließung von drei Grundschulen die Rede ist, aber ohne Zahlenbelege. Dieses sei im Rahmen der Grundschuldiskussion zu diskutieren.

 

Herr Klinkert hält es für unschädlich, den Zusatz der Bezirksvertretung Haspe mit zu beschließen. Die Friedrich-Harkort-Grundschule werde somit nicht in den Fokus gerückt und mögliche Konsequenzen würden erst erfolgen, wenn die tatsächlichen  Schülerzahlen vorliegen.

 

Herr Dr. Schmidt weist eindringlich darauf hin, dass die Diskussion welche Grundschulen geschlossen werden müssen, nicht erst erfolgen kann, wenn die tatsächlichen Zahlen vorliegen. Dies hätte zur Folge, dass es  Siedlungsgebiete ohne Grundschulen geben würde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm befragt Herrn Thieser, ob dieser einen Antrag auf Aufnahme der Zusätze der Bezirksvertretung Haspe stellt.

 

Herr Thieser bittet um Aufnahme des Zusatzes 4. Der 5. Punkt „Die Bezirksvertretung Haspe trifft hinsichtlich der Vermarktung und der zukünftigen Nutzung des Grundstücks Jungfernbruch 96 mit diesem Beschluss keiner Entscheidungen“ wird vom Rat zur Kenntnis genommen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt mit dem Zusatz der Bezirksvertretung Haspe unter Punkt 4. abstimmen.

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Beschluss:

 

1. Als Ersatz für die Kindertageseinrichtung Jungfernbruch wird durch Anmietung von Räumlichkeiten der GWG auf dem Grundstück Louise-Märcker-Str. 28-30 eine 4-gruppige Einrichtung betrieben.

 

2. Die Kita „Am Bügel“ wird aus Mitteln der Bildungspauschale und des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe in eigener Regie erneuert.

 

3.  Beide Maßnahmen werden im Kindergartenjahr 2013/2014 umgesetzt.

 

4. Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf noch ausstehende Entscheidungen zur Hasper Grundschullandschaft.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage