21.02.2013 - 5.17 Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) - Funckestraße 41 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestr. 41. – als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschl. der Begründung vom 21.12.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich

auszulegen.

Die Begründung vom 21.12.2012 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu

den Gebäuden Ahrstr.1 – 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken

624 und 601, im Süd-Osten entlang der „Funckestraße“ und im Süd-Westen entlang

der „Rheinstraße“.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im ersten Quartal

2013 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage