21.02.2013 - 4.1 Vorschlag der CDU-Fraktion- Resolution: Schulis...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf den geänderten Beschluss des Schulausschusses und schlägt vor, diesen zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Dr. Geiersbach merkt an, dass der Schulausschuss die ursprüngliche Überschrift in “Schulische Inklusion: Kein Kind zurück lassen!“ geändert hat.

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Beschluss:

 

1.     Unabhängig von offenen Fragen der Konnexitätsrelevanz der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schulen, bekennt sich der Rat der Stadt Hagen zur inklusiven Bildung. Er ist sich dabei seiner besonderen Verpflichtung gegenüber den Schülerinnen und Schülern mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarfen, deren Eltern sowie den Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulformen bewusst.

 

2.     Der Rat der Stadt Hagen erkennt an, dass alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert und begabungsgerecht gefordert werden. Er billigt allen Eltern – insbesondere aber denen, deren Kinder der sonderpädagogischen Förderung bedürfen – eine echte Wahlmöglichkeit bei der Wahl der Schule für ihre Kinder zu. Eine Förderung nach unter dem Primat finanzieller Opportunität oder „Kassenlage“ lehnt der Rat der Stadt Hagen ab.

 

3.     Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen von inklusivem Lernen nicht schlechter gefördert werden dürfen als bislang in den Förderschulen, und Inklusion nur gelingen kann, wenn hinreichende Gelingensbedingungen an den Schulen – insbesondere im Bereich des pädagogischen Personals und der Ausstattung gegeben sind.

 

4.     Vor diesem Hintergrund fordert der Rat der Stadt Hagen die Landesregierung eindringlich auf, die Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie die Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke so zu verändern überdenken, dass schulische Inklusion gelingen kann und ausreichend selbständige Einrichtungen erhalten bleiben. Sie muss von der Gesellschaft angenommen, gelebt und akzeptiert, nicht von der Politik verordnet werden. Deshalb sind gute Rahmenbedingungen unverzichtbar!

 

5.     Statt der Beschneidung des Rechts der Schule auf Einleitung des Verfahrens der sonderpädagogischen Förderung sollten im Sinne der Inklusion für alle Schüler diagnostische Verfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel der individuellen Förderung bei Schwächen und der Herausforderung bei Stärken.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage