11.06.2012 - 4 Überführung des Theaters/Orchesters in eine gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.06.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Claudia Spiegel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel bittet Herrn Dr. Bleicher um ein paar zusammenfassende Worte zu dieser Vorlage.
Herr Dr. Bleicher verweist auf die Grundsatzvorlage, die vor eineinhalb Jahren eingebracht wurde. Inzwischen seien viele Gespräche und Diskussionen innerhalb der Fraktionen und gemeinsam mit dem Theater erfolgt. Er hoffe, dass mit dieser Vorlage nun alle Fragen der Politik beantwortet werden konnten. Am Ende der Vorlage sei ein Wirtschaftsplan für das erste Wirtschaftsjahr und für die Spielzeit 2013/2014 zu finden, in den auch die Konsolidierungsmaßnahme von 850.000.- , die im HSP noch zur Diskussion stehe, bereits eingeflossen sei. Man erhoffe sich, dass dieser Betrag durch die Gründung einer gGmbH eingespart werden kann.
Diese Maßnahme sei bereits im Kreis der Fraktionen diskutiert worden, sie ermögliche dem Theater eine größere Selbstständigkeit und sei die bessere Alternative zu allen anderen bisher angedachten Maßnahmen.
Herr Dr. Fischer bezieht sich auf den doppelten Vorbehalt unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages. Ihn interessiert, ob es aus den bisher geführten Gesprächen irgendein Signal der Finanzverwaltung oder der Kommunalaufsicht gebe.
Herr Dr. Bleicher antwortet, die Finanzverwaltung sei sehr klar strukturiert, solange kein Beschluss des Rates vorliege, erteile sie keine verbindlichen Auskünfte. Auch die Kommunalaufsicht habe sich bisher zurückgehalten, dort warte man den Prozess der Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes ab. Sollte das Sparziel von 15 Mio eingehalten werden und auch die Einsparung von 850.000.- im HSP enthalten sein, hofft er, dass die Bezirksregierung auch zustimmen wird.
Herr Klippert möchte zu diesem Thema weiter ausholen und bittet um Nachsicht, dass er zu dieser weitreichenden Entscheidung seinen Wortbeitrag schriftlich formuliert hat und ihn nun vortragen möchte.
Der umfangreiche Wortbeitrag von Herrn Klippert ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.
Im Ergebnis hält er fest, dass sich nach Auffassung seiner Fraktion kein einziges überzeugendes Argument für die Überführung des Theaters in eine gGmbH finden lässt, allerdings gebe es gute Argumente für die Einrichtung eines Eigenbetriebs. Seine Fraktion lehne die Umwandlung des Theaters in eine gGmbH ab.
Herr Söhnchen bedankt sich für den ambitionierten Vortrag von Herrn Klippert.
Nach einem langen Abwägungsprozess und vielen Gesprächen habe sich die SPD-Fraktion bisher einstimmig für die Umwandlung des Theaters in eine gGmbH ausgesprochen. Wichtig sei es, den Betrag von 500.000.- an die Gründung einer gGmbH zu binden. Dies bedeute, wenn die gGmbH nicht beschlossen würde, werde dieser Betrag auch im Haushaltsplan entfallen.
Natürlich habe seine Fraktion ebenfalls die kritische Meinung und Ablehnung der Arbeitnehmervertreter zur Kenntnis genommen. Oberstes Problemfeld bei dieser Konstellation sei die schnellere Abwicklungsmöglichkeit im Falle einer Insolvenz. Man wisse das natürlich und es bereite ihm auch weiter große Sorgen. Er appelliere auch an die Ehrlichkeit des Oberbürgermeisters Herrn Dehm, dass er sein Wort für das Theater hält.
Die SPD-Fraktion stimme gemäß Punkt 1 im Beschlussvorschlag im Grundsatz einer Überführung des Theaters in eine gGmbH zu, allerdings gebe es im weiteren Prozess noch einige Bedingungen an den Gesellschaftsvertrag. Das bedeute z.B., es werde eine Beteiligung Dritter nur als Vollbeteiligung mit der entsprechenden Kostenbeteiligung geben. Ähnlich wie in anderen Kommunen sollte der Sachverstand von Dritten über beratende Mitgliedschaften eingerichtet werden.
Der Aufsichtsrat ist mit ausreichender Abbildung der Verhältnisse im Rat und einer 1/3 Beteiligung der Arbeitnehmer zu besetzen. Man sehe zwei Geschäftsführer im künstlerischen Bereich und in der Verwaltung mit klar geregelten Kompetenzen bei gemeinsamer Ergebnisverantwortung als gegeben an. Zudem wolle man einen linearen Zuschuss erreichen, dessen Laufzeit noch offen ist.
Er fragt, wo der Landeszuschuss in Höhe von 329.000.- verblieben ist und ob er möglicherweise für die verbleibenden 350.000.- verwendet werden soll. Er verweist auf kursierende Gerüchte, nach denen das Theater möglicherweise in einer erneuten Sparrunde noch weitere 700.000.- erbringen soll. Dem möchte er entschieden entgegenwirken.
Herr Dücker entnimmt den beiden vorausgegangenen Vorträgen, dass alle gemeinsam für den Erhalt des Theaters kämpfen. Er vertritt die Auffassung, dass man viel eher zu einer gGmbH hätte kommen können, daher begrüßt er den jetzigen Beschlussvorschlag sehr. In der weiteren Behandlung der Angelegenheit seien sicher noch einige Dinge zu klären. Sicher werde man auch im nächsten HFA noch einiges von der NRW Bank zur Einhaltung der Sparrichtlinien erfahren.
Für das Gelingen der gGmbH seien drei Punkte besonders wichtig, die er hier zu Protokoll geben möchte.
So seien die sog. Synergieeffekte, bzw. die Transfereinsparungen seiner Ansicht nach noch nicht ausreichend detailliert dargestellt worden.
Bezüglich des Landeszuschusses in Höhe von 329.000.- müsse ein Konstrukt gefunden werden, damit die äußerst knapp kalkulierte Haushaltssituation des Theaters ein wenig mehr Freiraum erhält.
Weiterhin seien die Steuern, die derzeit von der Kommune gezahlt werden, die aber zukünftig der gGmbH zugeschlagen werden, nicht beziffert worden, hier müsse entsprechend nachgearbeitet werden.
Insgesamt sei er froh, dass es nun zu einem solchen Beschlussvorschlag gekommen sei, wenn auch hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages noch das ein oder andere geändert werden müsste.
Herr Sondermeyer spricht Herrn Klippert seinen Respekt für dessen sehr gut ausgearbeiteten Vortrag aus und schließt sich diesem Wortbeitrag voll an.
Er hält es für problematisch, dass in einem Bereich, in dem es um viele Millionen Euro geht, durch die Gründung einer gGmbH dem Rat als höchstem politischen Kontrollorgan jegliche Kontrollmöglichkeit entzogen wird.
Erhebliche Schwierigkeiten habe er auch mit der Regelung des Beteiligungscontrollings im Gesellschaftsvertrag. Als Mitglied des Beteiligungscontrollings habe man gar kein Mitspracherecht, da dies dem Aufsichtsrat obliege.
Er fragt sich, wer in den Aufsichtsrat gewählt werde und möchte wissen, ob die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach Fraktionsgröße vorgenommen werden soll, er befürchte, dass es zu Kungelrunden kommen werde. Auch Einzelheiten zur Geschäftsführung und zu den Beraterverträgen müssten seiner Meinung nach vorher geklärt werden.
Seine Fraktion erwarte auch die ehrenamtliche Arbeit des Aufsichtsrates, bzw. eine vertragliche Regelung der Gelder, die gezahlt werden sollen.
Generell werde die Fraktion der Linken diesem Vertragswerk nicht zustimmen.
Herr Dr. Fischer bittet, die Rede von Herrn Klippert dem Protokoll beizufügen, da er sie sich gerne noch einmal in Ruhe durchlesen möchte. Insgesamt seien viele wichtige Dinge erwähnt worden, wobei die Besetzung des Aufsichtsrates zunächst einmal wohl weniger wichtig sei.
Leider sei sein langjähriges Anliegen, die theatertragenden Städte beim Gemeindefinanzausgleich ganz besonders zu begünstigen, nicht von der Landesregierung realisiert worden. Diese kulturpolitische Diskussion gebe es mittlerweile seit 30 Jahren, wenn man dieses Thema in NRW nicht endlich einmal anfasse, werden die Theater sterben. Das Land müsse sich viel stärker als bisher finanziell beteiligen.
Auch für die CDU-Fraktion sei das Thema der Rechtsformänderung ein langer Abwägungsprozess gewesen. Allerdings müsse eine Fraktion auch irgendwann zu einer Entscheidung kommen.
Unabhängig von Punkt 3 des Beschlussvorschlages - diese Fragen werden ja noch zu beantworten sein - sei seine Fraktion zu dem Schluss gekommen, dieses Papier auf die Reise zu bringen.
Die CDU-Fraktion werde die zukünftigen Entwicklungen genau beobachten, sei aber überzeugt, dass die vorgesehen 500.000.- durch Änderung der Betriebsform als realistisch gelten. Daher werde man der Vorlage zustimmen. Es müsse auch klar sein, dass das Theater für Hagen völlig unverzichtbar ist.
Frau Nigbur-Martini schließt sich dem letzten Satz von Herrn Dr. Fischer an.
Sicher sei es erstrebenswert alles unverändert zu erhalten, allerdings werde das nicht funktionieren. Die Frage sei, wie bestimmte Einsparungen möglichst schmerzfrei erzielt werden können. Ein besonderes Risiko bei der Überführung des Theaters in eine gGmbH bestehe im Falle einer Insolvenz. Andererseits werde die gesamte Diskussion nun schon seit langer Zeit geführt und es müsse endlich eine Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters herbeigeführt werden.
Nach vielen Gesprächen auch mit Herrn Hilchenbach gebe es nur die beiden Möglichkeiten, diese Vorlage zu beschließen oder Sparten zu schließen. Vor diesem Hintergrund erscheint ihr die Art der Rechtsform nicht am wichtigsten, die entscheidende Rolle spiele die Höhe des Zuschusses. Der Rat habe sich einstimmig für den Erhalt des Theaters entschieden und somit liege es nun an der Politik, die erforderlichen Zuschüsse auch zu beschließen.
Ihre Fraktion werde der Gründung einer gGmbH zustimmen, allerdings sehe sie bei der Ausgestaltung des Vertrages noch Bedarf.
Herr Fritzsche verweist auf die Ausführungen von Herrn Klippert zur grundsätzlichen Position seiner Fraktion.
In der Diskussion sei von dem Prozess gesprochen worden, die Gesellschaftsverträge nachträglich noch zu verändern. Er fragt, ob dies heute geschehen müsse oder ob noch Zeit für diesen Prozess bleibe. Für ihn sei die Frage nach der Übernahme der externen Kostensteigerungen von großer Bedeutung, die CDU-Fraktion habe ja bereits gefordert, dass diese Kosten im Rahmen einer Nachschusspflicht von der Stadt übernommen werden, wenn sie nicht vom Theater zu vertreten sind. Für ihn stelle sich die Frage, ob solche Dinge heute schon mit in den Beschlussvorschlag einfließen müssen.
Herr Sondermeyer möchte noch einmal klarstellen, dass es ihm bei seinem vorherigen Wortbeitrag darum ging, dass die vom Bürger gewählten demokratischen Organe immer weiter aus den Entscheidungsprozessen herausgedrängt werden.
Herr Dr. Bleicher verwahrt sich gegen den Vorwurf, man betreibe Kungelrunden. Es habe sich immer um einen transparenten Prozess gehandelt, in dem man viele Diskussionen mit allen Beteiligten geführt habe. Er gehe davon aus, dass im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung nach Recht und Gesetz agiert werde.
Er möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es heute hier um einen Grundsatzbeschluss geht und dass der Gesellschaftsvertrag im Entwurf vorliegt. Wenn die Politik Anregungen und Anmerkungen habe, bittet er darum, diese schriftlich an die Verwaltung zu geben.
Bestimmte Dinge sollte man nicht in einen Vertrag einarbeiten, dies betreffe z.B. das Thema der Nachschusspflicht. Man habe die Erfahrung gemacht, dass die Kommunalaufsicht großen Wert darauf legt, die Nachschusspflicht nicht im Gesellschaftsvertrag zu regeln.
Herr Söhnchen stellt noch eine Verständnisfrage zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages. Wenn man Punkt 2 beschließe, könnten die Vorschläge des KWA nicht mehr einfließen.
Herr Dr. Bleicher schlägt vor, in Satz 2 des Punktes 2 auch den KWA aufzunehmen. Die Verwaltung wird demnach beauftragt, die weiteren notwendigen Verträge im Sinne dieser Vorlage vorzubereiten und dem Rat und dem KWA zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach der Abstimmung bedankt sich Herr Röspel bei den KWA-Mitgliedern und hofft, dass das Theater und das Orchester nun auf einen guten Weg der Zukunftssicherung gebracht wurden.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt im Grundsatz, das Theater und Orchester der Stadt Hagen zum 1.8.2013 von einem Regiebetrieb in eine gemeinnützige GmbH zu überführen.
2. Als Grundlage für das weitere Vorgehen wird dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages und dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013/2014 jeweils mit dem aus der Anlage ersichtlichen Inhalt wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Verträge (Einbringungsvertrag, Überleitungsvertrag) im Sinne dieser Vorlage vorzubereiten und dem KWA und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die vorstehenden Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW ergeben.
Anlagen zur Vorlage
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