08.03.2012 - 9 Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2Wohnbebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Hülsbusch berichtet, dass die Vorlage im Landschaftsbeirat
abgelehnt wurde. Auch Herr Warmeling kündigt an, dass die Fraktion Bündnis 90-
Die Grünen dagegen stimmen wird.
Auf die Frage von Herrn Prof. Ullrich, warum Kompensationsmaßnahmen immer
auf Waldflächen durchgeführt werden und welche anderen Maßnahmen nach dem Landschaftsschutzgesetz
möglich wären, führt Herr Dr. Braun aus, dass die Maßnahmen sehr vielseitig
sind. Man könnte Obstwiesen, Hecken, Alleen anpflanzen, aber diese aufwendigen,
kostspieligen Maßnahmen würden den Wünschen der Bauherren oft entgegenstehen.
Herr Tress merkt an, wenn die WBH selbst Vorhabenträger ist, würden
gewissermaßen eigennützig oft Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Kyrillflächen
getroffen und Herr Voigt kündigt an, dass die CDU die Vorlage so beschließen
werde, aber trotzdem gerne noch mal eine schriftliche Information mit möglichen
Kompensationsmaßnahmen und den gesetzlichen Vorschriften dazu hätte. Herr
Warmeling stellt die Frage, wo die Entscheidungsbefugnis zu den Maßnahmen
liegt. Herr Bihs berichtet, dass bei den nächsten Projekten auch ein Ausgleich
durch Bepflanzung von Strassenbäumen vorgesehen ist.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2 „Wohnbebauung Köhlerweg“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 10.02.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit dem
nächsten und letzten Verfahrensschritt, der öffentlichen Bekanntmachung, wird
das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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