15.03.2005 - 3.2 Änderung der Gebietsordnung (Ordnungsbehördlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schümer fragt nach, ob diese Änderung der Gebietsordnung rechtlich zulässig sei.

 

An der anschließenden kontrovers geführten Diskussion beteiligen sich Herr Glaeser, Herr Thormählen, Herr Löwenstein, Herr Manfred Weber, Herr Klessa, für die Verwaltung Herr Schmidt und für die Polizei Herr Feldhaus.

 

In der Diskussion steht nicht nur die rechtliche Problematik auf dem Prüfstand, sondern auch Fragen zur personellen Durchsetzung der Änderung, sowie die Probleme einer eventuellen Verdrängungswirkung und die Ausnahmesituationen, wenn genehmigte Veranstaltungen in denen der Gebietsordnung beschriebenen Anlagen stattfinden. Der Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung soll ein Signal an Rat und Verwaltung sein.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass mit dem bisherigen Personal keine zusätzlichen Aufgaben wahrgenommen werden können. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, inwieweit städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hoheitlichen Befugnissen, die im Zusammenhang mit der Gebietsordnungsänderung stehen, ausgestattet werden können.

 

Die Polizei steht der beantragten Änderung der Gebietsordnung positiv entgegen, um künftig besser tätig werden zu können. In Nachbargemeinden werden ähnliche Rechtsvorschriften erfolgreich umgesetzt. Die bisherigen Regelungen führten nur zu mäßigem Erfolg.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebietsordnung in folgenden Punkten zu verändern:

 

Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben j) ergänzt:

 

j) “in Anlagen alkoholhaltige Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter Veranstaltungen zu verzehren.”

 

Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz mit folgendem Text:

 

“Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von 

Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”

 

Im § 7 Abs. 5 wird das Wort “alkoholischer” durch das Wort “alkoholhaltiger” ersetzt.

 

Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz 3 aufzunehmen:

 

“In Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und 

Sportflächen sowie der Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte “In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und Promenadenwegen” zu ersetzen.”

 

Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz 3:

 

“Platzverweis – Wer Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.”

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außendienstkräfte aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgaben mit eingesetzt werden können.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 1