15.03.2005 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Grothe

 

An der sehr umfangreich geführten Diskussion beteiligen sich Herr Glaeser, Herr Klessa, Herr Homm, Herr Geisler, Frau Purps, Herr Löwenstein, Frau Metz und für die Verwaltung Herr Schädel und Herr Hegerding.

 

Herr Glaeser bekräftigt, dass der seinerzeit gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Mitte, nämlich den Anschluss an die Südumgehung zunächst in Richtung Wehringhauser Straße voranzutreiben, entgegen der heutigen Beratung steht.

 

Die Diskussionsteilnehmer sind sich einig, dass der Anschluss der Südumgehung an die Eugen-Richter-Straße ein sensibles Thema ist, weil dies zu einem enormen Zuwachs des Durchgangsverkehrs am Buschey führe. Durch den Stau von Quellverkehren kann es zu Ausweichmöglichkeiten auf die Lange- bzw. Minervastraße kommen.

 

Herr Schädel begründet die geänderte Vorgehensweise zur Änderung des Bebauungsplanes dadurch, dass ein vorzeitiger Anschluss an die Eugen-Richter-Straße kostengünstiger ist. Der von der BV Mitte damals gefasste Beschlussvorschlag sei nicht gefährdet. Die heute Beschlussfassung sei erforderlich, um das Verfahren fortzuführen.

 

Herr Hegerding ergänzt die Ausführungen von Herrn Schädel dahingehend, dass der zuständige Ministerialbeamte vom Landesministerium die klare Vorgabe gegeben hat, zunächst den zweiten Abschnitt, hier die Eugen-Richter-Straße, an die Südumgehung anzubinden. Bedenken hat Herr Hegerding gegen eine Herabsetzung des motorisierten Verkehrs auf 3,5 t, weil die dann ausstehenden Fördermittel zurückgezogen werden könnten. Bei der Eugen-Richter-Straße handelt es sich um eine Landstraße.

 

Herr Hegerding beantwortet eine Verständnisfrage von Frau Purps hinsichtlich einer Ausweitung der Eugen-Richter-Straße als Zone 30. Zusätzlich informiert er darüber, dass ein Teilbereich der Eugen-Richter-Straße, mit den in Aussicht gestellten Fördermitteln, verkehrsgerecht und zur allgemeinen Sicherheit ausgebaut werden kann. Um diese Fördermittel zu erhalten, ist die Verwaltung an bestimmte Ziele und Zwecke gebunden.

 

Die Verwaltung will den Vorschlag der CDU-Fraktion aufgreifen und mit dem Zuschussgeber ein Gespräch führen, ob die Einschränkung des motorisierten Verkehrs auf 3,5 t, bis zur Beendigung des Anschlusses der Südumgehung an die Wehringhauser Straße möglich ist.

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Beschluss:

 

1)   Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)      Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

b)      Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

 

2)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsmengenzählung für die Eugen-Richter-Straße durchzuführen, und zwar für die Phase zwischen der Anbindung an die Südumgehung Haspe und der Anbindung der Südumgehung Haspe an die Rehstraße.

 

3)      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte erneuert ihren Beschluss, die Nutzung der Eugen-Richter-Straße, nach Anbindung an die Südumgehung, auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und den ÖPNV zu beschränken.

 

4)      Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine schnellstmögliche Realisierung des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe (Anbindung an die Rehstraße/Wehringhauser Straße) einzusetzen. Dabei soll mit dem Zuschussgeber geprüft werden, ob für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 4. Bauabschnitts die Nutzung der Eugen-Richter-Straße auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuzüglich ÖPNV beschränkt werden kann.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 18

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0