10.11.2011 - 7.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/11 (629) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 10.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thieser spricht die Reduzierung der
Stellplätze unter 5.2 der Begründung zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan an und macht deutlich, dass jede Reduzierung
von Stellplätzen in der heutigen Zeit genauestens überprüft werden müsse.
Herr Thomys macht darauf aufmerksam, dass es in
dieser Vorlage um den Satzungsbeschluss eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gehe und die planungsrechtliche grundsätzliche Machbarkeit überprüft wurde. Die
konkrete Festlegung von Stellplätzen ist eine bauordnungsrechtliche
Angelegenheit und abschließend im Baugenehmigungsverfahren zu klären.
Die Verwaltung wird gebeten, die Anzahl der
Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren einzelfallbezogen sensibel zu
behandeln.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/11 (629) "Wohn- und Ärztehaus Harkortstr." (Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/11 (629) "Wohn- und Ärztehaus Harkortstr." (gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB) ist die Begründung vom 30.05.2011 beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt an der Harkortstraße, nordwestlich des von Süden gesehenen ersten Erschließungsstichs in das Baugebiet Wohnbebauung Haus Harkorten.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2011.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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323,1 kB
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