05.12.2012 - 6 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Hülsbusch berichtet davon, dass laut Erlass die Anlage von Windenergieanlagen auf Nadelholzstandorten zulässig sei. Er befürchtet als Folge dieser Regelung, dass Waldbauern ihre ökologisch wertvollen Laubbestände in Nadelholz umwandeln könnten. Um dies zu vermeiden regt er an, in einzelnen Fällen die Errichtung von Windenergieanlagen auch auf Laubholzstandorten zuzulassen. Unter Beteiligung der Herren Dr. Braun, Wack und Wiemann wird darauf hingewiesen, dass gegen einen Waldumbau an einigen Standorten Festsetzungen des Landschaftsplans sprechen. Ferner muss die Hiebreife der Bestände gegeben sein. Vor dem Hintergrund der behördlichen Regelungsmöglichkeiten zur Ausweisung von Windenergieanlagenzonen, wird das Problem für Hagen nicht gesehen.

 

Herr Dr. Braun fragt nach, ob er eine Vorlage zu Protokoll geben darf, aus der hervorgeht, dass sich die Planungen um den Baumwipfelpfad verzögern (Anlage I).

 

Herr Fähmel fragt nach, ob die Ahornblättrige Platane am Rathaus Hohenlimburg in die Naturdenkmalverordnung aufgenommen werden kann. Er bittet darum, das Thema als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu nehmen.

 

Herr Fähmel bittet um Mitteilung, ob die Kompostauffüllung an der Herbecker Allee nun verbleiben soll. Herr Dr. Braun berichtet von einem Termin mit dem Umweltdezernenten bei der Geschäftsführung der WBH. Die Argumentation bleibt gleich. Das Material wurde aus Sicht der WBH aus fachlichen Gründen aufgebracht. Insofern bleibe der Kompost vor Ort.

 

Herr Riegel berichtet, dass die NRW Stiftung Umwelt als Eigentümerin der Ruhraue Syburg, die dort erforderliche  zweimalige Wiesenmahd zur Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes übernehmen möchte. Sie will dies jedoch nur tun, wenn dies ohne behördliche Vorgaben möglich ist. Er fragt, ob eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit der unteren Landschaftsbehörde getroffen werden könne.

 

Herr Riegel fragt an, ob es möglich ist, den Bereich Ruhraue Syburg für die interessierte Öffentlichkeit über eine Aussichtsplattform einsehbar zu machen. Er möchte ferner wissen, ob die untere Landschaftsbehörde Kontakt zur NRW Stiftung aufnehmen könne, die hierfür Mittel zu Verfügung hat.

 

Herr Wiemann gibt zu bedenken, dass das NSG Ruhraue Syburg das einzige Naturschutzgebiet in Hagen ist, durch das keine Wege verlaufen. Darum gebe es dort ein absolutes Betretungsverbot. Zu beachten sei ferner, dass der dort wirtschaftende Landwirt am Kulturlandschaftsprogramm teilnimmt und man mit einer Änderung der Bewirtschaftung in laufende Förderverträge eingreifen würde.

 

Herr Bögemann bittet Herrn Riegel darum, das Thema Ruhraue Syburg bilateral mit der unteren Landschaftsbehörde zu regeln.

 

 

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Anlagen

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