20.06.2012 - 5.3 Beseitigung von Müll im Wald.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Die Herren Dr. Braun, Wack und Eggert berichten über ihre unterschiedlichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) bei der Abfuhr von illegal entsorgtem Müll aus der freien Landschaft und dem Wald. Während die Herren Dr. Braun und Wack diese als durchweg positiv bewerten, kritisiert Herr Eggert, dass der gemeldete Müll zum Teil nicht gänzlich abgefahren würde.

 

Herr Dr. Hülsbusch gibt zu Bedenken, die Ursache der illegalen Müllentsorgung im Wald und in der freien Landschaft könne daran liegen, dass die Öffnungszeiten der Müllverbrennungsanlage im Verhältnis zu Nachbarkommunen bürgerunfreundlich seien. Ferner koste die Entsorgung von wertvollem Metallschrott in Hagen Gebühren. Vielleicht könne eine zweimalige kostenlose Sperrmüllabfuhr pro Jahr, wie in Nachbarkommunen praktiziert, dem Problem entgegenwirken.

 

Frau Jagusch und Herr Liedke erklären hierzu folgendes:

Auch beim HEB werden die aktuellen Öffnungszeiten kritisch gesehen. Dem entsprechend laufen Überlegungen zum Umbau des Bringhofes und zur Änderung der Öffnungszeiten im Zuge der Installation einer Stromturbine. Die Anlieferung von Elektroschrott ist kostenlos. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, wieso größere Elektrogeräte mit dem Auto in den Wald gefahren werden statt in die Müllverbrennungsanlage. Die Kosten für die Entsorgung von Sperrgut werden in Hagen nach dem Verursacherprinzip veranschlagt. Aus Sicht des HEB wird darin eine größere Gerechtigkeit gesehen, als die Kosten über die Gebühren auf die Allgemeinheit umzulegen. Ferner habe eine Studie belegt, dass sich eine kostenlose Sperrgutabfuhr nicht auf die zu entsorgenden Tonnagen an den Betriebsstellen auswirkt. Insofern geht man davon aus, dass das Problem in der Entsorgungsmentalität der Menschen liegt. Es entspricht nicht der Unternehmensphilosophie des HEB, gemeldeten Müll nicht gänzlich abzufahren. Sollte dies dennoch passieren, wird um eine Rückmeldung unter Angabe von Ort und Zeitpunkt gebeten, um der Ursache auf den Grund zu gehen.

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Braun, Riegel, Dr. Hülsbusch, Eggert und Liedtke wird erörtert, dass der Hagener Entsorgungsbetrieb ausschließlich für die Abfuhr und Entsorgung von Müll zuständig ist und keinerlei ordnungsbehördliche Befugnisse inne hat. Diese liegen beim Umweltamt der Stadt Hagen, welches jedoch zur Wahrnehmung der Aufgabe keine ausreichende Personalausstattung, vor allem keinen Außendienst mehr hat. Letzterer wird vom Ordnungsamt übernommen, das aber gleichzeitig u. a. für die Stadtsauberkeit im Innenbereich zuständig und damit gut ausgelastet ist. Dem entsprechend haben die ordnungsbehördlichen Verfahren im Umweltamt für Vergehen im Innenbereich, z. B. weggeworfene Zigarettenkippen, zugenommen. Im Außenbereich muss man sich derweil darauf beschränken den illegal abgeladenen Müll durch den HEB entsorgen zu lassen.

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