18.04.2012 - 8 Beseitigung von Landschaftshecken in der Gemark...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Aus dem LB wird berichtet, dass an einem Feldweg zwischen der Straße „Hegge“ und der Örtlichkeit „An der Zeche“ auf einer Fläche von ca. 250 m² eine Weißdornhecke beseitigt wurde und dass der Heckenschnitt auf einem benachbarten Flurstück im NSG „Lange Bäume“ abgelagert wurde. Herrn Bögemann wurde zeitgleich die Beseitigung der Hecke von einer Zeugin gemeldet. Herr Bögemann führte mit der Zeugin eine Ortsbesichtigung durch, die den mündlich überlieferten Sachverhalt bestätigten. Die Zeugin erklärte, dass die Hecke Anfang bis Mitte März beseitigt wurde. Der Fall wurde der Unteren Landschaftsbehörde mit den Anregungen gemeldet, eine Presseveröffentlichung zu machen und eine Belohnung für Hinweise auszuloben.

 

Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Dr. Braun und Hüsecken wird kurz erörtert, in welchem Umfang die untere Landschaftsbehörde in ihrer Eigenschaft als Sonderordnungsbehörde Ermittlungen durchführen darf und kann. Vor dem Hintergrund, dass eine Zeugin bekannt ist, wird die Problematik aufgezeigt, dass es in ähnlich gelagerten Fällen häufig schwierig ist, die Verursacher bei schwammigen Hinweisen festzustellen. Ideal sind immer konkrete Hinweise, wie z. B. das vollständige KFZ-Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge. An Wochenenden und außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung empfiehlt es sich ferner, die Polizei zu rufen.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat bittet die untere Landschaftsbehörde, in der Angelegenheit der unrechtmäßigen Beseitigung einer Hecke in der Gemarkung Holthausen massiv ordnungsbehördlich tätig zu werden, um den Verursacher festzustellen und ihn mit einem entsprechenden Bußgeld zu belegen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

         9

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         4