18.04.2012 - 5 Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 18.04.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatterin Frau Roth.
Unter Beteiligung der Damen Kingreen und Roth sowie der Herren Borgmeier, Wack, Bögemann Dr. Braun, Wiemann, Dr. Hülsbusch, Bühren und Berger, wird thematisiert, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bauträger, entgegen des Beschlusses des Rates, entschieden habe, die Kompensationsmaßnahme im Wald aus Verfahrensgründen nicht zu verlegen. Dabei wird erörtert, dass die Stadt nicht ausreichend Flächen zur Verfügung hat, die Kompensation in Form von Stadtbäumen durchzuführen. Aufgrund der Anmerkung von Herrn Bögemann, dass Kyrillflächen aufgrund der zeitlichen Vorgaben zur Wiederaufforstung im Forstrecht, nicht mehr zu Kompensationszwecken zur Verfügung stehen können, wird festgestellt, dass ein Teil dieser Flächen Ökokonten entstammen können, für die die forstrechtlich zeitliche Einschränkung hinsichtlich der Anrechnung der Maßnahmen bei Eingriffsvorhaben unerheblich sei. Im Rahmen der Diskussion, ob man überhaupt Kompensationsmaßnahmen im Wald in Form von Waldumbau akzeptieren möchte und inwiefern sichergestellt wird, dass die auf einem Ökokonto angerechneten Maßnahmen nicht öffentlich gefördert wurden, regt Herr Wack an, sich separat mit dem Thema Kompensation im Wald zu befassen.
Herr Bögemann stellt die Argumentation in der Vorlage in Frage, dass eine Änderung der Kompensationsmaßnahme eine erneute öffentliche Auslegung der Planung erfordere, da die Inhalte der Planung nicht wesentlich verändert würden. Nach seiner Meinung könne eine Änderung der Kompensationsmaßnahme gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne öffentliche Auslegung erfolgen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen, Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Waldfläche nicht durchzuführen. Der Landschaftsbeirat ist der Auffassung, dass die Verwaltung bei der Bewertung den § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt hat (vereinfachtes Verfahren).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
113,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
112 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
6,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
704,2 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
316,6 kB
|
