07.03.2012 - 4 Antrag auf Befreiuung gem. § 67 BNatSchG zur Ro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Hülsbusch berichtet von einem Ortstermin, den er mit dem Antragssteller und Herrn Bögemann durchgeführt hat. Die Teilnehmer stellten einvernehmlich fest, dass der Baumbestand nicht als wertvoll zu bezeichnen ist. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Hecke an der westlichen Grundstücksgrenze bis Oktober nicht entfernt wird, um der Vogelwelt diese Brut- und Schutzzone zu erhalten. Es wurde abgestimmt, dass die Rodungsarbeiten bis zum 14.03.2012 vorzunehmen sind.

 

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung gem. § 67 BNatSchG zu erteilen und die Rodung des geringwertige Aufwuchs auf der Fläche des geplanten Parkplatzes (direkt angrenzend an die Kreuzung Feithstr./Bredelle) bis zum 14.03. mit in die Befreiung einzubeziehen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      13

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0