01.02.2012 - 5 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatterin Frau Roth.

 

Unter Beteiligung von Frau Kingreen, Frau Roth sowie der Herren Wack, Fähmel, Dr. Braun, Riegel, Thiel und Bögemann wird grundsätzliches Unverständnis darüber ausgedrückt, dass festgesetzte Kompensationsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Es wird festgestellt, dass Kompensationsmaßnahmen aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit inzwischen nicht mehr auf Grundstücken innerhalb eines B-Plan-Gebietes festgesetzt werden und dass für die Herstellung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen Bürgschaften gefordert werden. Hinsichtlich der anteilig relativ kleinen Laubholzaufforstung auf der großen Windwurffläche, besteht die Sorge, dass sich diese Aufforstung nicht durchsetzen könne, wenn der übrige Teil der Windwurffläche mit Fichte aufgeforstet werde.

 

Herr Bögemann weist auf die aktuellen zeitlichen Vorgaben zur Erfüllung der forstrechtlichen Aufforstungsverpflichtungen hin. Demnach können keine Kyrillflächen mehr zu Kompensationszwecken zur Verfügung stehen, da sie aufgrund der v. g. Verpflichtungen bereits aufgeforstet sein müssten. Er berichtet ferner, dass ein Teil der Pflanzungen vor Ort bereits fertig gestellt sei. Da noch ausreichend Fläche verfügbar ist, können die Kompensationsverpflichtungen nach seiner Ansicht vor Ort erfüllt werden, ohne auf externe Flächen zurückgreifen zu müssen.

 

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

         0

Dagegen:

       10

Enthaltungen:

         0

 

Zusatz:

 

Der LB empfiehlt, die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen vor Ort durchzuführen, zumal ein Teil der festgesetzten Pflanzungen bereits erfolgt sind und die erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen vor Ort durchgeführt werden können.

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